

Der Vorstand besteht aus dem Landesjägermeister, dessen Stellvertreter und sechs Mitgliedern. Mindestens je ein Mitglied hat dem Kreis der Eigentümer eines Eigenjagdgebietes, der Jagdpächter oder der Jagdleiter von Jagdgesellschaften sowie dem Stand der Berufsjäger anzugehören.
Dem Vorstand obliegt unter anderem die Führung der laufenden Geschäfte der Salzburger Jägerschaft, die Stellungnahme zu Gesetzes- und Verordnungsentwürfen, die Stellung von Anträgen und Erstattung von Stellungnahmen und Vorschlägen an die Jagdbehörde, die Durchführung der Landeshegeschau, die Bestellung oder Entlassung von BezirksgeschäftsstellenleiterInnen und MitarbeiterInnen der Geschäftsstelle usw.
Der Landesjagdrat setzt sich aus dem Vorstand und den Bezirksjägermeistern zusammen.
Dem Landesjagdrat obliegt unter anderem die Beratung und Beschlussfassung in allen Angelegenheiten, die durch das Jagdgesetz und durch die Satzungen nicht einem anderen Organ der Salzburger Jägerschaft vorbehalten sind. Insbesondere die Erstattung von Stellungnahmen zur Festsetzung der Schonzeiten, die jährliche Beratung über die Erhaltung der Lebensräume der Wildtiere, die Wildstandsentwicklung, beim Schalenwild, insbesondere im Hinblick auf Geschlechterverhältnis und Altersstruktur, die Einhaltung der Abschusspläne, die Wildschäden sowie die zur Verhütung von Wildschäden und zur Verbesserung der natürlichen Einstands- und Äsungsverhältnisse unternommenen Maßnahmen, die Beurteilung des Wildabschusses im gesamten aus hegerischer Sicht.
Landwirt, Saalfelden
Land- und Forstwirt, Bundesobmann Bäuerlicher Waldbesitzerverband, Nußdorf
Landesobmann der Berufsjäger OJ Josef Messner, Eben i. P.
Bürgermeister Stadtgemeinde Saalfelden, Saalfelden
Betriebsleiterin ÖBF AG Forstbetrieb Pongau