

Der Bezirksjagdrat hat für jede Wildregion eine vertrauenswürdige, mit den örtlichen Verhältnissen eingehend vertraute Person mit gründlichen jagdlichen Kenntnissen und Erfahrungen zum Hegemeister zu bestellen. Sämtliche Abschüsse sowie aufgefundenes Fallwild sind im Wege der Abschussmeldung dem Hegemeister zu melden.
Dem Hegemeister obliegt es den Wildstand zu beobachten, an den Mitgliederversammlungen und Ausschusssitzungen der Hegegemeinschaft teilzunehmen und dort die Einhaltung der jagdlichen Vorschriften, insbesondere hinsichtlich des Abschussplanes und der Wildfütterung, zu beobachten, für die Abschussplanbesprechung die notwendigen Unterlagen vorzubereiten, an der Abschusskontrolle mitzuwirken, Übertretungen jagdlicher Vorschriften sowohl der Jagdbehörde als auch der Salzburger Jägerschaft zur Kenntnis zu bringen und jährlich ein Jägerübungsschießen zu veranstalten.
In den einzelnen Wildregionen sind im Bundesland Salzburg 48 Hegemeister sowie deren Stellvertreter tätig.
Die Planung und Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Einstands- und Äsungsverhältnisse, die Mitwirkung bei der Abschussplanung, die Überwachung der Durchführung von Mehrabschüssen sowie die Fütterung des Rotwildes und die Umlegung der daraus entstehenden Kosten auf die Mitglieder, obliegen im Bundesland Salzburg den Hegegemeinschaften, als Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Mitglieder der Hegegemeinschaft sind die Jagdausübungsberechtigten der in der Wildregion gelegenen Jagdgebiete.
Die Organe der Hegegemeinschaft sind: