

Samstag, 17. Oktober 2026
Am Samstag, 17. Oktober 2026 soll zeitgleich mit den Bundesländern Kärnten und Steiermark eine landesweite Gamswildzählung durchgeführt werden. Die Hegemeister und Jagdausübungsberechtigten werden ersucht, an der Gamswildzählung mitzuwirken. Für ihre Unterstützung und ihren Beitrag zu diesem wichtigen Monitoring wird bereits im Voraus herzlich gedankt.
Das Gamswild ist in der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) der Europäischen Union in Anhang V angeführt. Die dort gelisteten Arten dürfen weiterhin bejagt werden, sofern ihr günstiger Erhaltungszustand dauerhaft gewährleistet bleibt. Für alle Arten des Anhangs V ist zudem ein Monitoringsystem einzurichten, um den Erhaltungszustand regelmäßig zu überprüfen und eine nachhaltige Entnahme entsprechend steuern und erforderlichenfalls anpassen zu können. Die geplante Gamswildzählung leistet hierzu einen wesentlichen Beitrag.
Eine flächendeckende Erfassung des Gamswildes ist aufgrund der oft schwer zugänglichen und bewaldeten Lebensräume nur eingeschränkt möglich. In den meisten Revieren mit Gamswildvorkommen gibt es jedoch Bereiche, in denen sich das Gamswild zu dieser Jahreszeit regelmäßig aufhält und aus größerer Entfernung gut beobachtet werden kann. Diese Gebiete sollen auf Karten abgegrenzt und das dort beobachtete Gamswild möglichst vollständig erfasst werden.
Die Gamswildzählung bildet daher nicht den gesamten Bestand eines Jagdreviers ab, sondern ausschließlich den am Zähltag erfassten Bestand innerhalb der ausgewiesenen Zählgebiete bzw. der tatsächlich beobachteten Zählflächen. Durch eine regelmäßige Wiederholung dieser Erhebungen können Bestandsentwicklungen auf diesen Referenzflächen langfristig dokumentiert und bewertet werden.
Ablauf der Gamswildzählung
Zählgebiet
Der Hegemeister legt gemeinsam mit den beteiligten Jagdrevieren die Zählgebiete innerhalb eines Gamswildraumes fest. Ein Gamswildraum umfasst auf Populationsebene zusammenhängende Lebensräume bzw. Gebirgsstöcke. Damit kann sich aus ergeben, dass Zählgebiete auch wildregionsübergreifend abgegrenzt werden.
Zählfläche
Das gesamte Zählgebiet wird – unabhängig von den Reviergrenzen – in einzelne Zählflächen unterteilt. Jede Zählfläche soll so bemessen sein, dass sie von einem Zählteam innerhalb der vorgegebenen Zähldauer vollständig erfasst werden kann.
Die erforderlichen Kartenunterlagen stehen im Geographischen Informationssystem des Landes Salzburg (SAGIS) unter Wald (salzburg.gv.at) zur Verfügung.
Zählteam
Jedes Zählteam besteht aus mindestens zwei Personen. Mindestens eine Person soll revierextern, unabhängig und fachlich geeignet sein. Auf der Karte sind der Beobachtungspunkt bzw. die Beobachtungslinie sowie die tatsächlich eingesehene Zählfläche (Umriss des einsehbaren Gebietes) zu dokumentieren.
Zeitraum
Zähltermin: Samstag, 17. Oktober 2026 (Ersatztermin bei Schlechtwetter: eine Woche später).
Der Zählbeginn soll sich möglichst am Sonnenaufgang orientieren. Als Richtwert wird ein Beginn etwa 30 Minuten nach Sonnenaufgang empfohlen.
Als Zählbeginn gilt jener Zeitpunkt, zu dem sich alle Zählteams bereits auf ihren Zählflächen befinden und gleichzeitig mit der Erfassung beginnen können.
Die Zähldauer wird im Vorfeld einheitlich für das gesamte Zählgebiet festgelegt und soll mindestens drei Stunden betragen.
Ein- und auswechselndes Wild ist auf der Revierkarte bzw. dem Zählblatt unter Angabe der jeweiligen Uhrzeit zu dokumentieren. Nach Abschluss der Zählung sind Wechselwild und mögliche Doppelzählungen mit den benachbarten Zählflächen abzugleichen und entsprechend zu berücksichtigen.
Die beobachteten Gämsen sind nach Geschlecht und Altersklasse zu erfassen. Folgende Kategorien sind zu verwenden:
Kann eine eindeutige Zuordnung zu Geschlecht oder Altersklasse nicht erfolgen, sind die Tiere als undefinierbare Gämsen zu erfassen. Da im Hochgebirge häufig auf große Entfernungen angesprochen werden muss, gilt als Mindestanforderung die Unterscheidung zwischen Kitzen, Jahrlingen und mehrjährigen Tieren. Können mehrjährige Tiere weder hinsichtlich des Geschlechts noch der Altersklasse eindeutig bestimmt werden, sind sie ebenfalls als undefinierbare Gämsen zu erfassen.
Nach Abschluss der Zählung werden die vollständig ausgefüllten Zählblätter sowie die Karten mit den dokumentierten Zählflächen vom Hegemeister entgegengenommen und auf Vollständigkeit sowie Plausibilität überprüft.
Erfassung Gesamtbestand:
Parallel zur Gamswildzählung wird der Jagdinhaber ersucht, den im Herbst im gesamten Jagdgebiet beobachteten Gamswildbestand bekannt zu geben. Die Angabe soll auf qualifizierten Schätzungen beruhen. Dabei ist Wechselwild zu angrenzenden Jagdgebieten entsprechend zu berücksichtigen bzw. mit den Nachbarrevieren abzustimmen, um Doppelzählungen zu vermeiden.
Die Meldung sollte den geschätzten Gesamtbestand sowie – soweit möglich – eine Aufschlüsselung nach Böcken, Geißen, Jährlingen und Kitzen enthalten.
Das Gamswild ist eine äußerst wertvolle Wildart, für deren Erhaltung und nachhaltige Bewirtschaftung wir als Salzburger Jägerschaft eine besondere Verantwortung tragen. Daher ersuchen wir Sie nochmals herzlich um Ihre wertvolle Mithilfe bei der Gamswildzählung 2026.
Weidmannsdank!