Donnerstag, 1. Mai 2025
Im Bundesland Salzburg sind anerkannte Umweltorganisationen aufgrund der Aarhus-Konvention im Bewilligungsverfahren zur Freigabe von Auer- und Birkhahnen zu beteiligen. Die Ausnahmen zur Freigabe von Auer- und Birkhahnen müssen daher rechtzeitig erstellt werden und basieren auf den Frühjahrszählungen des Vorjahres. Für eine mögliche künftige Freigabe von Auer- und Birkhahnen im Rahmen der Schonzeitenausnahmeverordnung 2025–2027 sind weiterhin Frühjahrszählungen erforderlich, die spätestens bis zum 31. Mai 2025 abgeschlossen sein müssen. Es wird um eine umsichtige Organisation durch die Hegegemeinschaften sowie eine gewissenhafte Durchführung der Balzplatzzählungen von Auer- und Birkhahnen durch die Jagdinhaber unter Aufsicht der Jagdschutzorgane gebeten.