Samstag, 25. Januar 2025
Der Jagdinhaber hat für einen ausreichenden und regelmäßigen Jagdschutzdienst Sorge zu tragen und folglich der Jagdbehörde die erforderlichen Jagdschutzorgane für das betreffende Jagdgebiet zu melden. Die Meldung hat so rechtzeitig zu erfolgen, das mit Beginn der kommenden Jagdperiode (01.01.2025 bis 31.12.2033) der Jagdschutz sichergestellt ist.
Antrag Bestellung Jagdschutzorgane online
Die Jagdbehörde kann dazu nur Personen zu Jagdschutzorgane bestellen, welche die Voraussetzungen gemäß § 114 Salzburger Jagdgesetz 1993 (JG 93) erfüllen und dabei auch an der verpflichtenden Fortbildung gemäß § 119 JG 93 teilgenommen haben.
Gemäß der Jagdschutz Fortbildungsverordnung (LGBl Nr. 120/2000 i.d.g.F.) sind Jagdschutzorgane verpflichtet an zwei Fortbildungskursen, bestehend aus einem Unterrichts- und einem Prüfungsteil von acht Stunden teilzunehmen. Durch die nachweisliche Teilnahme an zumindest drei Bezirksjägertagen kann einer dieser Fortbildungskurse ersetzt werden.
Eine persönliche Einladung durch die Salzburger Jägerschaft zu den Fortbildungskursen erhalten nur jene Jagdschutzorgane, welche in der laufenden Jagdpachtperiode 2016 bis 2024 von der Jagdbehörde bestellt wurden. Spätestens bei der Wiederbestellung bzw. Vereidigung für die kommende Jagdpachtperiode 2025-2033 muss dieser Fortbildungsnachweis erbracht werden.
Die Jagdbehörden erhalten vom Büro der Salzburger Jägerschaft rechtzeitig eine Auflistung, über die absolvierten Fortbildungsverpflichtungen der Jagdschutzorgane bzw. Berufsjäger.
Für eine Bestellung bzw. Vereidigung als Jagdschutzorgan für die kommende Jagdpachtperiode besteht für Absolvent:innen der Jagdschutzdienstprüfung oder Berufsjägerprüfung der Jahre 2022 bis 2024 keine weitere Fortbildungsverpflichtung.
Wurde eine dieser angeführten Prüfungen in den Jahren 2016 bis 2021 abgelegt, ist damit die Teilnahme an einer Fortbildungsverpflichtung erfüllt, sodass nur noch die nachweisliche Teilnahme an drei Bezirksjägertagen oder ein Fortbildungskurs gefordert wird.
Personen welche die Jagdschutzdienstprüfung oder Berufsjägerprüfung vor dem Jahr 2016 abgelegt haben und aktuell nicht als Jagdschutzorgan bestellt sind, müssen für eine beabsichtigte Vereidigung bzw. Bestellung für die Jagdpachtperiode 2025-2033 einen Fortbildungskurs absolvieren.
Der nächste Termin für einen Fortbildungskurs ist Samstag, 25. Jänner 2025 im Jagdzentrum Stegenwald, Beginn 8:00 Uhr.
Zur Teilnahme ist eine Anmeldung im Büro der Salzburger Jägerschaft notwendig. Anmeldeschluss: Freitag 10. Jänner 2025!