Meine geschätzten Jägerinnen und Jäger,
die medialen Berichte über die Hündin „Kira“ in Schleedorf veranlassen mich heute diese Zeilen zu schreiben. Ja, es ist sehr bedauerlich, wenn ein Abschuss notwendig ist. Ja, ich verstehe, dass die emotionale Berichterstattung darüber einige Hundeliebhaberinnen und Hundeliebhaber dazu veranlassen Leserbriefe zu schreiben. Einige wenige davon hat auch das Büro der Salzburger Jägerschaft erhalten. Und ja, wir wollen so etwas nicht und es stimmt mich nachdenklich, weil ich, genauso wie andere Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer, diesen emotionalen Schmerz des Verlustes eines Hundes verstehen kann.
Dennoch halte ich fest, dass das beeidete Jagdschutzorgan hier sachlich nach bestem Wissen entschieden und gesetzeskonform gehandelt hat. Es kam nicht zum ersten Mal vor, dass Kira in diesem Revierteil sowie im Nachbarort Mattsee jagend angetroffen wurde. Ihrer Besitzerin ist dies auch bekannt, wie sie selbst in einem Telefonat bestätigte, sie führte sogar aus, dass sie den Hund des Öfteren in ihren Wald mitgenommen haben, um die „Rehe auszutreiben“. Mündliche Abmahnungen an die Familie, dass ihre Hündin Kira jagend angetroffen wurde und die Aufforderung besser auf sie aufzupassen gab es von Seiten der örtlichen Jägerschaft mehrmals.
Der Vorfall selbst ereignete sich am 23. November 2020. Kira wurde von einem Waldbesitzer und seiner Gattin im Revierteil Franzenhölzl-Goldberg gesichtet, wie sie bereits erschöpfte Rehe hetzte. Die beiden Waldbesitzer hatten kein Handy vor Ort und entschlossen sich nach Hause zu fahren. Dort angekommen riefen sie den Aufsichtsjäger um 15:08 Uhr an und informierten ihn über den Sachverhalt im Revierteil. Der Aufsichtsjäger seinerseits machte sich sofort auf den Weg, um sich selbst ein Bild zu machen. Als er nach zehn Minuten vor Ort ankam sah er Kira ganz knapp hinter drei Rehen herjagen.
Trotz mehrmaligen Versuchen des Aufsichtsjägers, durch laute Pfiffe und Schreie, die Hündin Kira von den Rehen abzubringen, hetzte Kira die drei erschöpften Rehe weiter. Aus Sicht des Jagdaufsichtsorganes war davon auszugehen, dass Kira keinesfalls die Hetzjagd von sich aus beenden wird. Um schlimmes Tierleid an den drei gehetzten, erschöpften Rehen zu vermeiden und im Wissen, dass Kira bereits mehrmals jagend angetroffen wurde, entschied sich das Jagdaufsichtsorgan §102 des Salzburger Jagdrechtes anzuwenden. Kira wurde auf einer Wiese, zwischen zwei Waldstücken, erlegt.
Das Jagdaufsichtsorgan unternahm nach der Erlegung von Kira alle nötigen rechtlichen Schritte und verständigte sowohl die Polizei als auch den zuständigen Jagdleiter von sich aus. Die zuständigen Polizisten befanden sich gerade in Schleedorf, trafen innerhalb von zehn Minuten vor Ort ein und protokollierten den Sachverhalt. Kira wurde im Beisein der Polizisten und der Hundebesitzerin von der Wiese auf den Weg gezogen und dort abgelegt, um die Hündin anschließend besser verladen zu können. Daraus ergibt sich eine Schleifspur in der Wiese und ein Blutfleck am öffentlichen Weg. Der Vorfall wurde selbstverständlich der Staatsanwaltschaft übermittelt. Diese klärte den Sachverhalt und stellte das Verfahren ein.
Wir Jägerinnen und Jäger werden in dieser Causa öffentlich vorverurteilt. Dagegen verwehre ich mich in aller Form. Die Hunderasse „Australian Shephard“ wurde für die Hütearbeit gezüchtet und gehört in die Hände von sportlich, aktiven Besitzern, die diese Rasse beschäftigen und auslasten können.
Das von Kira durch Hetze verursachte unnötige Tierleid an den drei Rehen wird nicht erwähnt und interessiert auch niemanden. Vielleicht weil Wildtiere kein Naheverhältnis zu Menschen haben und die natürliche Distanz gewahrt ist. Eine derartige Hetzjagd verursacht bei Wildtieren einen enormen Energieverbrauch, der gerade in den Wintermonaten nur bedingt kompensiert werden kann und somit das Überleben gefährdet.
Derartige Vorfälle mit Hunden die Wildtiere hetzen geschehen leider zunehmend öfters. Daher appelliere ich einerseits an euch, jegliche Vorfälle dieser Art bei der Gemeinde schriftlich zu melden. In viele Gemeinden Salzburgs gibt es eine Leinenpflicht im gesamten Ortsgebiet. Die Wald- und Wiesenflächen sind hiervon nicht ausgenommen. Unbelehrbaren Hundebesitzern ist dies jedoch völlig egal. Sie lassen ihre Hunde von der Leine und freilaufen. Mein Appell richtet sich daher auch an alle Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer, ihre Hunde so auszubilden und zu führen, dass derartige Vorfälle sich künftig nicht wiederholen.
Abschließend halte ich klar fest, dass nicht der Jäger am Tod dieses Hundes Schuld ist, sondern ausschließlich die Hundehalterin von „Kira“. Verdrehen von Tatsachen und nicht recherchierte Berichte ändern nichts an der Täter – Opfer Rolle.
Euer
Max Mayr Melnhof
Landesjägermeister Salzburg