Vogelgrippe - erhöhtes Risiko
Montag, 24. November 2025
Nach der Ausweisung des gesamten Bundesgebietes als Gebiet mit erhöhtem Risiko für die Vogelgrippe Anfang November wurden aufgrund vermehrter Nachweise bei Wildvögeln sowie auch bei gehaltenen Vögeln in Österreich nun Gebiete mit stark erhöhtem Risiko (Stallpflicht) kundgemacht. In Salzburg zählen der Bezirk Salzburg-Umgebung und die Stadt Salzburg zu den Gebieten mit stark erhöhtem Risiko. In den übrigen Bezirken des Landes gilt weiterhin ein erhöhtes Risiko für die Vogelgrippe.
Für die Tierhalterinnen und Tierhalter von Vögeln gelten nun folgende Maßnahmen:
Gebiete mit erhöhtem Risiko (Bezirk Hallein, St. Johann, Tamsweg und Zell am See).
- Enten und Gänse sind so von anderen Vögeln zu halten, dass ein direkter und indirekter Kontakt ausgeschlossen ist.
- Das Hausgeflügel ist vor dem Kontakt mit Wildvögeln zu schützen
- durch Netze, Dächer, horizontal angebrachte Gewebe oder andere geeignete Vorrichtungen, oder
- indem die Fütterung und Tränkung nur im Stall oder unter einem Unterstand erfolgt, der das Zufliegen von Wildvögeln erschwert und verhindert, dass diese mit Futter oder Wasser, das für Geflügel oder andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel bestimmt ist, in Berührung kommen. Außerdem müssen Ausläufe gegenüber Oberflächengewässern, an denen sich wildlebende Wasservögel aufhalten können, ausbruchssicher abgezäunt sein.
- Die Tränkung der Tiere darf nicht mit Wasser aus Sammelbecken für Oberflächenwasser, zu dem wild lebende Vögel Zugang haben, erfolgen.
- Die Reinigung und Desinfektion der Beförderungsmittel, Ladeplätze und Gerätschaften hat mit besonderer Sorgfalt zu erfolgen.
Gebieten mit stark erhöhtem Risiko (Bezirk Salzburg-Umgebung und die Stadt Salzburg)
- Gehaltene Vögel sind dauerhaft in Stallungen oder in geschlossenen Haltungsvorrichtungen zu halten, die zumindest nach oben abgedeckt sind. Der Kontakt zu wildlebenden Vögeln und deren Kot ist bestmöglich zu verhindern. Der Kontakt zu wildlebenden Wasservögeln muss jedenfalls ausgeschlossen werden.
- Ausgenommen von diesen Maßnahmen sind Betriebe oder Haushalte, die weniger als 50 Vögel halten oder Zoologische Gärten, Zirkusse oder Versuchslaboratorien sind. In diesen Betrieben gelten die Maßnahmen wie in Gebieten mit erhöhtem Risiko.
Besondere Meldepflichten in den Risikogebieten sind:
• Abfall der Futter- und Wasseraufnahme von mehr als 20 %
• Abfall der Eierproduktion um mehr als 5 % für mehr als 2 Tage
• Mortalitätsrate höher als 3 % in einer Woche
Amt der Salzburger Landesregierung
Ref. 4/03 - Landesveterinärdirektion
Karten Vogelgrippe Fälle - Risikogebiete Stand 21.11.2025
Vogelgrippe - AGES