Donnerstag, 7. März 2024
Mit der Vogelabschussplanverordnung 2024-2025, welche mit 7. März 2024 in Kraft trat, wurden für die einzelnen Wildregionen Höchstabschüsse für die Federwildarten Rabenkrähe, Elster, Eichelhäher, Grau- oder Fischreiher und Kormoran festgelegt. Im Rahmen der Abschussplanung werden diese Kontingente aufgrund von lokalen Vorkommen und Schäden nun den davon betroffenen Jagdgebieten zugeteilt.
Die Überprüfung der Einhaltung der Höchstabschusszahlen erfolgt durch die Landesregierung und die Bezirksverwaltungsbehörden durch Einsichtnahme in die Abschusslisten, welche von den Jagdinhabern laufend zu führen sind, sowie durch die Hegemeister.
Die Salzburger Jägerschaft sowie Landesfischereiverband Salzburg haben zur Kontrolle über die Bestandsentwicklung von Rabenkrähe, Elster und Eichelhäher bzw. Graureiher und Kormoran regelmäßige Zählungen sowie ein entsprechendes Monitoring durchzuführen.