

Freitag, 10. Mai 2024
Für das Gebiet der Landeshauptstadt Salzburg wird durch die zuständige Jagdbehörde eine Neufeststellung von Eigenjagd- und Gemeinschaftsjagdgebieten sowie von Jagdeinschlüssen gemäß § 15a JagdG 1993 (JG) idgF von Amts wegen durchgeführt.
Betroffene Grundeigentümer werden hiermit aufgefordert iSd § 15a Abs 2 JG, etwaige für die Neufeststellung der Jagdgebiete maßgeblichen Unterlagen der Behörde vorzulegen. Es wird darauf hingewiesen, dass mit der Vorlage verbunden werden kann:
1. ein Antrag auf Feststellung von zusammenhängenden Grundflächen als mehrere Jagdgebiete (§ 11 Abs 3 JG)
2. die Erklärung über die Ausübung eines allenfalls zustehenden Vorpachtrechts (§ 17 Abs 4 JG)
3. ein Antrag zur Abrundung von Jagdgebietsflächen (§ 18 Abs 2 JG).
Die Unterlagen sind innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab dieser Verlautbarung postalisch an das Magistrat der Landeshauptstadt Salzburg, Amt für öffentliche Ordnung, Schwarzstraße 44 Postfach 63, 5020 Salzburg oder per E-Mail an ordnungsamt@stadt-salzburg.at zu richten.
Für den Bürgermeister: Mag. Florian Tischler