Novelle Wildökologische Raumplanung

Dienstag, 9. März 2021

Novelle der Wildökologischen Raumplanung tritt mit 9.3.2021 in Kraft.

Die Änderungen betreffen im Wesentlichen das Gamswild, wonach in Gebieten mit Gamswildvorkommen die bisherigen Gamswildfreizonen in Gamswildrandzonen abgeändert werden. Auch für das Rotwild ergeben sich lokale Änderungen auf Basis der vom Land Salzburg beauftragten Studie.

Details sind dem Landesgesetzblatt zu entnehmen.

 

Als im Jahr 1998 die Verordnung zur Wildökologischen Raumplanungsverordnung in Kraft trat, lagen noch zahlreiche andere Lebensraumbedingungen vor, man möchte fast sagen, sah die Welt noch etwas anders aus. Doch bereits damals erkannte man, dass Wildlebensräume einer Mehrfachnutzung ausgesetzt sind und dieser Trend sich leider fortsetzen wird. Dass dies so rasch und vehement erfolgt, hatte man nicht gehofft.

Wildräume

An den Festlegungen der Wildräume von Gams- und Rotwild, also jenen Arealen in denen sich diese Wildarten ganzjährig aufhalten können, änderte sich grundsätzlich wenig, außer, dass die Barrieren, welche diese Räume begrenzen, dichter wurden. Der stetige Anstieg an Siedlungs- und Gewerbegebieten, der Ausbau der Verkehrsinfrastruktur, die Errichtung von Flussverbauungen usw. führten dazu, dass die Korridore und Wechselmöglichkeiten zwischen den Wildräumen zusehends schrumpften. Räumliche Zusammenhänge und ein Austausch von Wildbeständen und Populationen wurden in den letzten Jahren leider auch durch das Auftreten von Wildkrankheiten und -seuchen offenkundig. Diese und administrative Überlegungen führten zur Zusammenlegung der Gamswildräume 23 und 24 in den aktuellen Gamswildraum Hochkönig-Göll-Hagengbirge Nr. 23.

Änderungen Wildbehandlungszonen – Gamswild

Für das Gamswild gab es in diesen zwei Jahrzehnten zahlreiche Veränderungen und Trends, die es erforderten, die bisherigen Gamswildfreizonen in den Bezirken Pinzgau, Pongau, Lungau zur Gänze in Randzonen umzuwandeln. Im Tennengau verbleiben nach dieser Novelle nur einzelne Reviere, wo de facto bisher keine Gamsabschüsse getätigt wurden,  in der Gamswildfreizone. Im Flachgau werden weiterhin nur jene Reviere ohne Gamswildvorkommen nördlich der Westautobahn und westlich der Stadt Salzburg als Gamswildfreizonen ausgewiesen.

Diese Adaptierungen der Gamswildfreizonen waren nicht zuletzt auch den Vorgaben der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie geschuldet. Gamswild wird darin als Anhang V Art gelistet, wonach eine Bejagung nur durch eine geregelte Vorgabe zulässig ist. Die bisherige Regelung, dass in den Gamswildfreizonen ein Gamsabschuss ohne Abschussplan, lediglich unter Einhaltung der Schonzeiten zu erfolgen hat, wird dieser Vorgabe nicht gerecht. Auch die  Beurteilung der in den Gamswildfreizonen getätigten Abschüsse zeigt, dass eine unkontrollierte Bejagung, insbesondere hinsichtlich der Abschussverteilung nach den Sozialklassen, vorliegt.  Etwas drastischer formuliert, dokumentiert die  Abschussstatistik in der Freizone einen willkürlichen Eingriff bei der Bejagung dieser Wildart. So beträgt der Abschussanteil an Böcken der Klasse II, am Gesamtabschuss in der Freizone, im landesweiten Durchschnitt 28 %.

In den Gebirgsgauen stellten die bisherigen Gamswildfreizonen oftmals auch einen Teil des im Laufe des Jahres vom Gamswild genutzten Lebensraums dar. Diese oftmals schattigen Gräben und Lagen werden nicht zuletzt durch die klimatischen Änderungen, wie Temperaturanstieg, längere Hitze- und Trockenperioden, vermehrt vom Gamswild aufgesucht. Eine Änderung der Zonierung war dadurch dringend erforderlich.

Änderungen Wildbehandlungszonen – Rotwild

Von den Änderungsvorschlägen aus der Grundlagenstudie zur Evaluierung zur Wildökologischen Raumplanung von Dr. Susanne Reimoser und Prof. DI Dr. Friedrich Reimoser gelangten beim Rotwild nur Teile zur Umsetzung.

Im Pinzgau wurden in der Wildregion 3.3 Teile der GJ Viehhofen,  der GJ Maishofen West, der EJ Jagdgebiet I Reitersbach, der GJ KG Schmitten sowie der EJ AG Zeller Wald- und Weidegemeinschaft, die bisher in Randzone lagen, nun als Rotwildkernzone ausgewiesen.  Ebenso wurden in der Wildregion 5.1 Teile der bisherigen Randzone der GJ Saalfelden V-Farmach, der EJ Kohlgraben, EJ Grünmaißwald sowie das Jagdgebiet V B Kalmbach zur Rotwildkernzone erklärt.

Die Änderungen im Pongau betreffen die Wildregion 5.2, wonach die bisher als Rotwildfreizone ausgewiesene GJ Schwarzach, GJ Goldegg-Buchberg und EJ                          Agrargemeinschaft des gemeinschaftlichen Buchbergwaldes sowie, die in der Wildregion 9.3 gelegene EJ Werfenwengerjagd nunmehr als Rotwildrandzone festgelegt wurden. In der Wildregion 5.2  wurden darüber hinaus die Rotwildkernzonenreviere GJ Schwarzenbach, EJ Hollereck, EJ Schneeberg, EJ Karkaseralm und EJ Mühlbach in eine Rotwildrandzone umgeformt.

Für den sachlich fundierten Vorschlag zur  Änderung der Rotwildfreizone in eine Rotwildrandzone innerhalb der Wildregion 10.7 gab es seitens der  Landwirtschaftskammer Salzburg keine Zustimmung und kam aufgrund dessen nicht zur Umsetzung. Im Flachgau erfolgte somit lediglich eine kleinflächige Arrondierung der Randzone in der GJ Grödig.

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