

Donnerstag, 3. Juli 2025
Mit Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 3. Juli 2025, wurden Jagdgebiete in der Wildregion 10.4 (Strobl – St. Gilgen – Schafberg – Fuschl) betreffend die Wildart Rotwild zu einem Maßnahmengebiet erklärt. Ziel der im Maßnahmengebiet vorgesehenen jagdbetrieblichen, wildökologischen und forstbetrieblichen Maßnahmen ist eine Reduktion des Rotwildbestandes und die Vermeidung weiterer Schälschäden am Bereich der "Winterbejagungszone". Zudem wurden Wildruhezonen ausgewiesen. Details dazu sind er Maßnahmengebietsverordnung Strobl 2025 bis 2033 zu entnehmen.