Maßnahmengebietsverordnung Biber 2025/26

Freitag, 12. September 2025

Mit 12. September 2025 trat die Biber-Verordnung des Landes Salzburg in Kraft. Diese schafft erstmals klare Regeln im Umgang mit dem Nagetier, von dem mittlerweile rund 400 Exemplare im Bundesland heimisch sind. Der Großteil der Reviere liegt entlang der Salzach im Flachgau, aber auch entlang der Saalach im Pinzgau.

Die neue Biber-Verordnung teilt sich in die drei großen Teilbereiche Dammentfernung, Verbringung sowie Entnahme auf. Daneben regelt das Land das Zusammenleben von Mensch und dem Nagetier mit einem allgemeinen Bibermanagement.

  • Dammentfernung: Nicht Biberburgen sichernde Dämme können nach Rücksprache rasch entfernt werden, Biberburgensichernde Dämme sind besonders geschützt (FFH-Anhang IV) und die Entfernung ist nur nach Genehmigung der zuständigen Bezirkshauptmannschaft zulässig.
  • Entnahme von Tieren: Maximal 15 Biber können in Teilbereichen einzelner Jagdgebiete entnommen werden. Die Entnahme ist im Zeitraum von 15. September bis 15. März möglich.
  • Präventionsmaßnahmen (im allgemeinen Bibermanagement enthalten): Einzelschutz, Anbringen von Verstreichmitteln (stark riechende Substanzen), Entschädigungen und Biberprämie als Teil des Vertragsnaturschutzes, Beratung durch den Biberbeauftragten des Landes Salzburg.

Weitere Informationen zur Meldung und dem Entnahmeprotokoll 

Artikel Salzburger Bauer 18.09.2025 Bibermanagement in Salzburg gestartet

 

Über folgenden Link können Voreinstellung im SAGIS vorgenommen werden, um sich zu den Maßnahmengebiete der Biberverordnung zurechtzufinden: Biberspuren, Biberreviere, Flusskilometer, Jagdgebiete und Wildregion. 

https://www.salzburg.gv.at/sagismobile/sagisonline/map/Agrar%20und%20Wald/Bibervorkommen

 

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