

Dienstag, 23. Dezember 2025
Die Gesetzesnovelle zum Salzburger Jagdrecht wurde mit Landesgesetzblatt Nr. 129/2025 kundgemacht und tritt mit 1. Jänner 2026 in Kraft.
Zentrale Änderungen betreffen die Jagdausübung und Abschussregelungen. Der Einsatz künstlicher Nachtzielhilfen bleibt grundsätzlich weiterhin verboten, wird jedoch für die rechtmäßige Bejagung auch während der Nachtzeit von Biber, Beutegreifern, Schwarzwild und invasiven Arten erlaubt. Verstöße gegen diese Regelungen werden mit dem Entzug der Jagdkarte geahndet.
Zusätzliche Neuerungen
Die Abschussmeldung wird für Schwarzwild, Muffelwild und Goldschakal ausgeweitet. Die „Grünvorlage“ beim Rotwild kann künftig auch durch Fotobeweise bewerkstelligt und so im Jagdinformationssystem erfasst werden.
Die Novelle erweitert den Einsatz von Wildfallen, durch behördliche Ausnahme zum Fang von Schwarzwild. Die Haftung für Wildschäden wird angepasst, indem das Land Salzburg bei Schäden durch ganzjährig geschontes Wild Ersatz leisten kann. Ergänzend werden europarechtliche Vorgaben aktualisiert, die Leinenpflicht für Hunde zum Schutz des Wildes erleichtert und die behördliche Aufsicht sowie das Monitoring deutlich gestärkt. Zur Erfassung der Vorkommen von Wachtel und Gänsesäger, wurden diese beiden Wildarten in das Salzburger Jagdgesetz aufgenommen.
Eine weitere Neuregelung betrifft Vogelarten, für die ein Höchstabschuss pro Kalenderjahr festgelegt wurde. In diesen Fällen darf das genehmigte Abschusskontingent auch über das Kalenderjahr hinaus bis zur Erlassung eines neuen Jahresabschussplanes ausgeschöpft werden, sofern dies innerhalb der gesetzlichen Schusszeit erfolgt. Dadurch wird es beispielsweise möglich, Rabenvögel über den Jahreswechsel hinaus bis zum Ende der jeweiligen Schusszeit zu erlegen.
Salzburger Jagdgesetz 1993 Fassung vom 07.01.2026