Mittwoch, 9. September 2020
Bei einer rechtmäßigen Ausübung der Jagd ist ein Nachweis über die Einzahlung des Jahresbeitrages zusammen mit der behördlich ausgestellten Jagdkarte mitzuführen. Dieser Nachweis der Einzahlung kann jetzt durch Eingabe der siebenstelligen Mitgliedsnummer – beginnend mit der Ziffer 1 – online abgefragt und bestätigt werden.
Der Link zu diesem Eingabefenster findet sich auf der Startseite der Homepage der Salzburger Jägerschaft unter „Das wichtigste auf einen Klick“Jagdkarte - Gültigkeit abfragenundauf der Internetseite des Jagd-Informations-System (JIS) der Salzburger Jägerschaft.
Für autorisierte Benutzer des Abschussmeldeprogramms wird bei den „persönlichen Mitgliedern" die Einzahlung des Jahresbeitrages angezeigt. So kann hier die Gültigkeit der Jagdkarte überprüft werden.