Donnerstag, 17. Oktober 2024
Die geplante Änderung der Schonzeit-Verordnung für den Goldschakal trat mit 17.10.2024 in Kraft. Eine Bejagung dieser Wildart ist nun auch im Bundesland Salzburg vom 1. Oktober bis zum 15. März möglich. Diese Regelung berücksichtigt die Fortpflanzungs- und Aufzuchtphase der Tiere und stellt sicher, dass der Erhaltungszustand dieser Wildart nicht gefährdet wird. Neben der verpflichteten Meldung von Abschüssen sind auch sonstige Vorkommensnachweise wie Sichtungen, Fotos, Risse etc. weiterhin dem Büro der Salzburger Jägerschaft zu melden.