Gesetzesnovelle zur Bejagung von Wildschweinen ist auf Schiene

Donnerstag, 11. Dezember 2025

Breite Zustimmung für Landesinitiative, um Schwarzwild einzudämmen / Neu: Wachtel und Gänsesäger kommen ins Jagdgesetz

Salzburger Landeskorrespondenz, 10. Dezember 2025

(LK) Exakt zwei Wochen, vom 19. November bis 3. Dezember, war ein Entwurf des Jagdgesetzes in Begutachtung. Ziel der Initiative ist es, die Schäden, die von Wildschweinen an Almen, Wiesen und Wäldern verursacht werden, zu reduzieren. Dafür sollen bei der Jagd künftig „Nachtzielhilfen“ erlaubt werden. Der Landesfischereiverband, die Jägerschaft sowie die Landwirtschaftskammer begrüßen die Novelle. Drei Änderungen wurden noch zusätzlich in das Gesetz aufgenommen.

Rund 100 Wildschweine wurden im Bundesland 2024 laut Salzburger Jägerschaft erlegt. Das ist zu wenig, denn die Population der Tiere nimmt vor allem im Lungau und Flachgau stetig zu. „Die Schäden, die das Schwarzwild verursacht, sind vor allem für die Landwirtschaft und die Biodiversität immens. Die Tiere zerstören die Futtergrundlage und sind eine Gefahr für Bodenbrüter. Die Jagd mittels Nachtzielhilfen ist ein wichtiger Baustein, um unsere Natur- und Kulturlandschaft zu schützen und das Wildtiermanagement deutlich zu verbessern“, sagt die für die Jagd zuständige Landeshauptfrau-Stellvertreterin Marlene Svazek.

Nach dem Begutachtungsverfahren wurden noch drei zusätzliche Änderungen in die Gesetzesnovelle aufgenommen. „Vertreter des Landesfischereiverbandes, der Jägerschaft sowie der Landwirtschaftskammer hatten neben einer positiven Zustimmung zur Initiative noch konstruktive Vorschläge“, sagt Landeshauptfrau-Stellvertreterin Marlene Svazek und ergänzt: „So haben wir etwa die Wachtel und den Gänsesäger ins Jagdrecht aufgenommen. So können wir das Monitoring der Bestände mithilfe der Jägerschaft für beide Vogelarten verbessern.“

Ebenfalls in die Novelle des Jagdgesetzes aufgenommen wird eine Klarstellung bei der Kirrung (Lockjagd) von Wildschweinen. Bisher konnten nur Jagdausübungsberechtigte die sogenannte Kirrung beantragen. Anfang 2026 soll dies nur für Pächter möglich sein. Das ist für die betroffenen Personen und die Behörden eine Verwaltungsvereinfachung, weil klar ist, dass es pro Jagdgebiet nur einen Ansprechpartner gibt. Ebenfalls sollen Grundeigentümer in Zukunft über durchgeführte Monitoringmaßnahmen auf ihren Grundstücken informiert werden.

Neben dem Schwarzwild soll die Nachtzieltechnik auch generell für Biber und Raubwild gelten. Des Weiteren sieht die Gesetzesnovelle unter anderem auch vor, dass Wildtiere vor freilaufenden Hunden noch besser geschützt werden und die Salzburger Jägerschaft zum starken Partner im Wildtiermonitoring gemacht wird.

In der Plenarsitzung am 17. Dezember soll die Gesetzesnovelle in den Landtag einlaufen. Der Beschluss soll nach derzeitigem Stand in der Sitzung vom 4. Februar 2026 erfolgen. „Damit tritt das Gesetz dann in Kraft, wenn auch wieder das Schwarzwild aktiv ist“, so Marlene Svazek.

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