Donnerstag, 5. Januar 2023
13.01.2023 Überwachungszone wegen Geflügelpest im Bezirk Braunau
(LK) Seit Jahresende 2022 wurden bei mehreren Wildvögeln in Wien und Niederösterreich Fälle der Geflügelpest festgestellt. In den kommenden Tagen wird daher laut AGES das Gesundheitsministerium eine Stallpflicht für Geflügelbetriebe mit mehr als 50 Tieren verordnen. „In Salzburg gilt diese dann voraussichtlich in 16 Flachgauer Gemeinden sowie in der Landeshauptstadt“, informiert Landesveterinärdirektor Josef Schöchl vorab.
Konkret sind im Bundesland Salzburg laut 1. Novelle 2023 der Geflügelpest-Verordnung 2007 folgende Gemeinden betroffen:
Stadt Salzburg sowie im Bezirk Salzburg-Umgebung die Gemeinden: 1. Anif 2. Anthering 3. Bergheim 4. Berndorf bei Salzburg 5. Bürmoos 6. Dorfbeuern 7. Elsbethen 8. Göming 9. Lamprechtshausen 10. Mattsee 11. Nußdorf am Haunsberg 12. Oberndorf bei Salzburg 13. Obertrum am See 14. Sankt Georgen bei Salzburg 15. Seeham 16. Wals-Siezenheim betroffen.
Landesveterinärdirektor HR Prof. Dr. Josef SCHÖCHL: „Virus für Vögel meist tödlich.“
„Der Subtyp H5N1, den die AGES nun nachgewiesen hat, ist für Vögel hochpathogen und führt zu vielen Todesfällen, besonders in Hausgeflügelbeständen. Infektionen mit H5N1 sind in Europa beim Menschen bis jetzt nicht nachgewiesen worden“, betont Landesveterinärdirektor Schöchl.
Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen
„Alle Geflügelhalter im Bundesland Salzburg, insbesondere jene in der Nähe von Freigewässern, werden von uns auf die erhöhte Gefahrenlage hingewiesen. Wir empfehlen dringend die Einhaltung der nach der Geflügelpestverordnung bekannten allgemeinen Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen. Die genauen Maßnahmen zur Novelle der Geflügelpestverordnung werden erst von Gesundheitsministerium bekannt gegeben“, so Josef Schöchl. LK_230105_90 (msc/mel)
Alle Informationen der AGES
Die Informationen der AGES und zu voraussichtlichen Maßnahmen: www.ages.at/ages/presse
RIS - Geflügelpest-Verordnung 2007 - Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 10.01.2023 (bka.gv.at)