Geflügelpest im Weidmoos

Mittwoch, 10. Mai 2023

Am Freitag 05.05.2023 wurden im Weidmoos im nördlichen Flachgau rund 100 tote Möwen aufgefunden, über das Wochenende hat sich die Zahl auf rund 200 verdoppelt. Der Verdacht auf Geflügelpest wurde durch die positiven Laborergebnisse der AGES in Mödling bestätigt. Die Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung hat folglich für die betroffenen Gemeinden per Verordnung entsprechende Schutzmaßnahmen getroffen.

„Unser Verdacht, auf Grund dessen wir bereits am Freitag den dringenden Appell an Besucherinnen und Besucher des Weidmooses gerichtet haben, tote Wildvögel nicht anzugreifen und Hunde an die Leine zu nehmen, hat sich durch die nun vorliegenden Laborergebnisse bestätigt“, so Landesveterinärdirektor Josef Schöchl, der ergänzt: „Gefahr der Ansteckung für den Menschen besteht nicht, Maßnahmen zur Verhinderung der Weiterverbreitung auf Hausgeflügel sind jedoch geboten.“

Schutzmaßnahmen verordnet
Die Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung, in deren Bereich das Weidmoos liegt, hat auf Grund der bestätigten Fälle von Geflügelpest für die Katastralgemeinden Bürmoos, Lamprechtshausen, Schwerting und Holzhausen ein Verbringungsverbot von Wildvögeln sowie daraus gewonnenen Erzeugnissen tierischen Ursprungs verordnet. Zudem sind tot aufgefundene Wildvögel der Bezirksverwaltungsbehörde unmittelbar zu melden, von der zuständigen Gemeinde zu bergen und über die Tierkörperverwertung zu entsorgen.

Stallpflicht um Weidmoos
Eine weitere Maßnahme besteht darin, dass sämtliches Geflügel und andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel bis auf Weiteres in Stallungen oder jedenfalls in geschlossenen Haltungsvorrichtungen, die zumindest nach oben hin abgedeckt sind, so zu halten sind, dass der Kontakt zu Wildvögeln und deren Ausscheidungen bestmöglich verhindert wird. Die heute verordneten Maßnahmen treten mit
Mittwoch, 10.05.2023 in Kraft.


Salzburger Landeskorrespondenz, 09. Mai 2023

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