Donnerstag, 18. November 2021
COVID-19-Merkblatt für Jägerinnen und Jäger
Die Jagdausübung in Österreich ist systemrelevant und wird als berufliche Tätigkeit im Sinne der COVID-19-Maßnahmenverordnung angesehen und kann somit auch während des ab 22.11.2021 geltenden Lockdowns, unter Einhaltung sämtlicher Sicherheits- und Hygienemaßnahmen ausgeübt werden.
Daher gilt für die Jagdausübung die Pflicht zum Mitführen eines gültigen 3-G-Nachweises an Orten der beruflichen Tätigkeit im Freien (§ 9, Abs 1. COVID-19-Maßnahmenverordnung vom 8.11.2021).
Von dieser Nachweispflicht ausgenommen, sind Tätigkeiten, bei denen maximal zwei Sozialkontakte, die nicht länger als 15 Minuten im Freien stattfinden, möglich sind. Der Einzelansitz ist also weiterhin auch ohne 3-G-Nachweis möglich. Bitte beachten Sie, dass Antikörpertests nicht mehr als G-Nachweis gültig sind.
Bitte bedenken Sie, Gesellschaftsjagden mit mehreren beteiligten Personen weiterhin nur mit Bedacht und im nötigen Ausmaß durchzuführen.
Dabei sind nachstehende Präventions und Sicherheitsmaßnahmen strikt einzuhalten
Eine entsprechende Vorlage für ein Präventionskonzept finden Sie hier.
Grundsätzliches:
Beim Schüsseltrieb müssen alle Teilnehmerinnen einen gültigen 2-G-Nachweis vorweisen. Diese 2-G-Nachweispflicht ist unabhängig vom Ort des Schüsseltriebes (Privat, Innenbereich, Außenbereich, Gastronomiebetrieb) einzuhalten. Ab Montag, 22.11.2021 aufgrund des Lockdowns ohnehin obsolet.
Tagesaktuelle Maßnahmen und Informationen finden Sie unter:https://www.sozialministerium.at/public.html
Genehmigung für die Ausübung der Jagd während des Lockdowns
Stand: 23.11.2021
Seien Sie vorsichtig und bleiben Sie gesund!