CoV Gesellschaftsjagden

Donnerstag, 18. November 2021

COVID-19-Merkblatt für Jägerinnen und Jäger

Die Jagdausübung in Österreich ist systemrelevant und wird als berufliche Tätigkeit im Sinne der COVID-19-Maßnahmenverordnung angesehen und kann somit auch während des ab 22.11.2021 geltenden Lockdowns, unter Einhaltung sämtlicher Sicherheits- und Hygienemaßnahmen ausgeübt werden.

Daher gilt für die Jagdausübung die Pflicht zum Mitführen eines gültigen 3-G-Nachweises an Orten der beruflichen Tätigkeit im Freien (§ 9, Abs 1. COVID-19-Maßnahmenverordnung vom 8.11.2021).

Von dieser Nachweispflicht ausgenommen, sind Tätigkeiten, bei denen maximal zwei Sozialkontakte, die nicht länger als 15 Minuten im Freien stattfinden, möglich sind. Der Einzelansitz ist also weiterhin auch ohne 3-G-Nachweis möglich. Bitte beachten Sie, dass Antikörpertests nicht mehr als G-Nachweis gültig sind. 

Bitte bedenken Sie, Gesellschaftsjagden mit mehreren beteiligten Personen weiterhin nur mit Bedacht und im nötigen Ausmaß durchzuführen.

Dabei sind nachstehende Präventions und Sicherheitsmaßnahmen strikt einzuhalten

Eine entsprechende Vorlage für ein Präventionskonzept finden Sie hier.

Grundsätzliches:

  • Informieren Sie sich über die aktuellen regionalen COVID-19 Bestimmungen.
  • Führen Sie eine Liste der vollständigen Kontaktdaten (Adresse, Tel.-Nummer) aller beteiligten Personen (Jäger, Treiber, Hundeführer, andere Helfer...).
  • Weisen Sie bei der Einladung daraufhin, dass Personen mit grippeähnlichen Symptomen (Husten, Schnupfen, Unwohlsein) gebeten werden von der Teilnahme abzusehen.
  • Benützen Sie eine FFP-2-Maske in allen geschlossen Räumen, sofern die örtlichen Bestimmungen dies vorschreiben (öffentliche Gebäude, Beförderungsmittel, etc.)
  • Vermeiden Sie sozialkontakte bei der Versorgung des Wildes
  • Verzichten Sie vorsorglich auf eine Tagesstreckenlegung
  • Halten Sie die allgemeinen Hygienemaßnahmen ein

Beim Schüsseltrieb müssen alle Teilnehmerinnen einen gültigen 2-G-Nachweis vorweisen. Diese 2-G-Nachweispflicht ist unabhängig vom Ort des Schüsseltriebes (Privat, Innenbereich, Außenbereich, Gastronomiebetrieb) einzuhalten. Ab Montag, 22.11.2021 aufgrund des Lockdowns ohnehin obsolet.

Tagesaktuelle Maßnahmen und Informationen finden Sie unter:https://www.sozialministerium.at/public.html

Genehmigung für die Ausübung der Jagd während des Lockdowns

Stand: 23.11.2021

Seien Sie vorsichtig und bleiben Sie gesund!

 

 

 

Weitere Neuigkeiten

Detaileinstellungen

Detaileinstellungen

Notwendig

Diese Cookies sind immer aktiviert, da sie für Grundfunktionen der Website erforderlich sind.
Sie tragen sie zur sicheren und vorschriftsmäßigen Nutzung der Seite bei.

Details anzeigen

Wir nutzen den "Google Tag Manager", um die Google Analyse- und Marketing-Dienste in unsere Website einzubinden und zu verwalten.

Details verbergen

Analyse / Statistik

Wir erheben anonymisierte Daten für statistische und analytische Zwecke.
Beispielsweise könnten wir so verstehen, ob Sie über die Google Suche oder einer anderen Website zu uns gekommen sind.

Details anzeigen

Diese Website nutzt Funktionen des Webanalysedienstes Google Analytics. Anbieter ist die Google Ireland Limited ("Google", Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland.

Google Analytics verwendet so genannte "Cookies". Das sind Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglichen. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Website werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert.

Die Speicherung von Google-Analytics-Cookies und die Nutzung dieses Analyse-Tools erfolgen auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Der Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse an der Analyse des Nutzerverhaltens, um sowohl sein Webangebot als auch seine Werbung zu optimieren.

Details verbergen
Verbergen