Mittwoch, 8. November 2023
Um mögliche Änderung von Jagdgebieten rechtzeitig vor Beginn der kommenden Jagdpachtperiode (2025-33) seitens der Jagdbehörde effizient bearbeiten zu können, sind folgende Unterlagen zwingend erforderlich:
Vollständig ausgefüllter Antrag „Eigenjagdgebiet / Jagdgebietsfeststellung“ (laut Beilage bzw. unter Formulare - Agrar/Wald - Land Salzburg )
Grundbuchsauszug (nicht älter als 6 Monate) für das Jagdgebiet bzw. betroffene Grundparzellen Mappendarstellung, in der das beantragte Jagdgebiet und ein eventueller Jagdeinschluss eingezeichnet sind (Katasterplan)
Bei Vorpachtrechten eine Begründung (vgl. § 17 Salzburger Jagdgesetz) sowie dazu vorhandene relevante Dokumente
Aufgrund des hohen Verwaltungsaufwandes für die Jagdbehörde in Zusammenhang mit der bevorstehende Jagdperiode 2025 bis 2033, können die Verfahren nur bei vollständiger Vorlage aller angeführten Unterlagen abgeschlossen werden.