Freitag, 13. Dezember 2019
In ganz Österreich ist JEDES verendet aufgefundene Schwarzwild der Veterinärbehörde zu melden. Die Behörde hat dann unverzüglich eine amtliche Probennahme zu veranlassen und an die AGES in Mödling zu übermitteln.
Das legt die „ASP-Revisions- und Frühwarnverordnung“ der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz fest, die mit 15. 12. 2019 in Kraft ist.
ASP-Revisions- und Frühwarnverordnung