

Verordnung Maßnahmengebiet Wolf
Ab 16. Juli 2024 trat die Maßnahmengebietsverordnung betreffend Wolf in diversen Wildregionen in Kraft. Siehe dazu auch Salzburger Landeskorrespondenz vom 09. September 2024
Es darf folglich binnen vier Wochen nach dem letzten festgestellten Riss- bzw Verletzungsereignis ein Wolf, nach der in der Verordnung örtlich und zeitlich festgelegten Kriterien geschossen werden. Ein Abschuss ist nun aufgrund eines neuerlichen Rissereignis in der Gemeinde Wald im Pinzgau bis 06.10.2024 in jenem Jagdgebiet vorzunehmen, in dem die Riss- bzw Verletzungsereignisse stattgefunden hat, oder in einem Jagdgebiet, das Teil des Maßnahmengebietes ist. Der Abschuss darf jedoch höchstens in einem Radius von 10 km um die festgestellten Riss- bzw Verletzungsereignisse erfolgen, wovon immer die gesamte Jagdgebietsfläche betroffen ist.