

Heute, am 14. Juni 2023, wurden die vorgeschlagenen Vertreterinnen von ÖVP und FPÖ von den Abgeordneten im Salzburger Landtag gewählt. Somit hat Salzburg nun eine gewählte Landesregierung, die zur 17. Gesetzgebungsperiode ihre Amtsgeschäfte aufnimmt.
Stabilität, Sicherheit und Verlässlichkeit sind die wesentlichen Eckpunkte des Regierungsübereinkommen 2023 – 2028 mit dem Titel: Salzburg – Gemeinsam und sicher in eine stabile Zukunft.
Wir, als Salzburger Jägerschaf,t dürfen uns bei allen Regierungsmitgliedern von ÖVP und FPÖ bedanken, für ein Bekenntnis zur Jagd, wie im §1 des Salzburger Jagdgesetz ausgeführt:
„Dieses Gesetz dient der Erhaltung der heimischen Wildarten unter artgerechten Lebensraumbedingungen, der Erhaltung und Verbesserung der Wildlebensräume, der Vermeidung untragbarer Wildschäden an der Vegetation, dem Schutz und der Hege der bedrohten Wildarten sowie der Gewährleistung einer nachhaltigen Nutzung des Wildes durch die Jagd unter Berücksichtigung eines ausgeglichenen Naturhaushaltes.“
Unsere ressortzuständige Landesrätin ist von 2023 bis 2028 Frau Landeshauptmann-Stellvertreterin Marlene Svazek, BA. Wir freuen uns auf die gemeinsame Zusammenarbeit mit ihr und ihrem Team und sagen gleichzeitig ein großes Danke an den Landesrat Sepp Schwaiger und sein Team für die Zusammenarbeit der letzten fünf Jahre.
Im Regierungsübereinkommen wurden folgende Vorhaben unter 10.2. Jagd und Fischerei festgeschrieben:
Die Fischerei und insbesondere die Jagd sind im Bundesland Salzburg untrennbar mit Grund und Boden verbunden und kompetenzrechtlich im Land verankert. Die Jagd sichert nicht nur gesunde Wildbestände und deren Lebensräume, sondern ist Voraussetzung für die Entwick-lung eines funktionstüchtigen Waldes. Zunehmend gerät insbesondere die Jagd ins Spannungsfeld europarechtlicher Bestimmungen des Natur- und Artenschutzes. Die Jagd ist jedoch ein besonders lebensnaher Bereich, der starke regionale Unterschiede aufweist und daher effizientes und möglichst rasches Handeln, sowie die Bereitstellung von Lösungen vor Ort verlangt.
Das gesamte Regierungsübereikommen steht hier zum Download: Regierungübereinkommen 2023 bis 2028