Neue Landesregierung gewählt

Heute, am 14. Juni 2023, wurden die vorgeschlagenen Vertreterinnen von ÖVP und FPÖ von den Abgeordneten im Salzburger Landtag gewählt. Somit hat Salzburg nun eine gewählte Landesregierung, die zur 17. Gesetzgebungsperiode ihre Amtsgeschäfte aufnimmt.

Stabilität, Sicherheit und Verlässlichkeit sind die wesentlichen Eckpunkte des Regierungsübereinkommen 2023 – 2028 mit dem Titel: Salzburg – Gemeinsam und sicher in eine stabile Zukunft.

Wir, als Salzburger Jägerschaf,t dürfen uns bei allen Regierungsmitgliedern von ÖVP und FPÖ bedanken, für ein Bekenntnis zur Jagd, wie im §1 des Salzburger Jagdgesetz ausgeführt:

„Dieses Gesetz dient der Erhaltung der heimischen Wildarten unter artgerechten Lebensraumbedingungen, der Erhaltung und Verbesserung der Wildlebensräume, der Vermeidung untragbarer Wildschäden an der Vegetation, dem Schutz und der Hege der bedrohten Wildarten sowie der Gewährleistung einer nachhaltigen Nutzung des Wildes durch die Jagd unter Berücksichtigung eines ausgeglichenen Naturhaushaltes.“

Unsere ressortzuständige Landesrätin ist von 2023 bis 2028 Frau Landeshauptmann-Stellvertreterin Marlene Svazek, BA. Wir freuen uns auf die gemeinsame Zusammenarbeit mit ihr und ihrem Team und sagen gleichzeitig ein großes Danke an den Landesrat Sepp Schwaiger und sein Team für die Zusammenarbeit der letzten fünf Jahre.

  • Landeshauptmann Stellvertreterin Marlene Svazek, BA
    © Land Salzburg/Neumayr/Leopold

Im Regierungsübereinkommen wurden folgende Vorhaben unter 10.2. Jagd und Fischerei festgeschrieben:

Die Fischerei und insbesondere die Jagd sind im Bundesland Salzburg untrennbar mit Grund und Boden verbunden und kompetenzrechtlich im Land verankert. Die Jagd sichert nicht nur gesunde Wildbestände und deren Lebensräume, sondern ist Voraussetzung für die Entwick-lung eines funktionstüchtigen Waldes. Zunehmend gerät insbesondere die Jagd ins Spannungsfeld europarechtlicher Bestimmungen des Natur- und Artenschutzes. Die Jagd ist jedoch ein besonders lebensnaher Bereich, der starke regionale Unterschiede aufweist und daher effizientes und möglichst rasches Handeln, sowie die Bereitstellung von Lösungen vor Ort verlangt.

  • Wir bekennen uns ausdrücklich zur kompetenzrechtlichen Verankerung der Jagd in den Bundesländern und setzen uns gegen jedwede Bestrebungen, die in Richtung Zentralisierung der Jagd in Form eines Bundesjagdgesetzes abzielen, ein.
  • Die Prinzipien des Schützens, Regulieren und Nützens sind Grundlage unserer politischen Entscheidungen.
  • Wir setzen uns auf allen Ebenen für die weitere Frühjahrsbejagung von Auer- und Birkhahnen ein, da die aktive Bejagung Anstrengungen zur Habitatverbesserung mit sich bringt und ein Erfolgsfaktor für den Erhalt dieser so wichtigen Art darstellt.
  • Wir wollen nach den Kriterien eines zu erstellenden Managementplans, der die Aufnahme des Begriffs Risikotier einschließt, unter Einbeziehung der Zumutbarkeit und Verhältnismäßigkeit von Herdenschutzmaßnehmen, den Herausforderungen durch Großraubtiere begegnen.
  • Zudem wollen wir uns im Umgang mit Großraubtieren, insbesondere aufgrund der längst erfolgten Rückkehr des Wolfes nach Österreich, auf allen politischen Ebenen für die Lockerung des Schutzstatus einsetzen.
  • Auf das verstärkte Vorkommen des Goldschakals werden wir durch die Festlegung von Schuss- und Schonzeiten in der entsprechenden Schonzeiten-Verordnung reagieren.
  • Im Umgang mit dem Fischotter wollen wir ein verstärktes Bestandsmanagement für das gesamte Bundesland Salzburg umsetzen.
  • Wir wollen für den Biber eine wildökologische Raumplanungmit Zonierungen erarbeiten, um Schäden und Gefährdungen von Menschen, in Siedlungen, sowie an land- und forst-wirtschaftlichen Kulturen auf ein annehmbares Maß zu reduzieren.
  • Für diese Entnahmen schärfen wir das Instrument einer gesetzlichen Präzisierung, um auf dieser Basis im Rahmen von Verordnungen solche Tiere „managen“ zu können.
  • Die Entnahme von Krähen, Elstern, Eichelhähern, Fischreihern, Kormoranen und Graugänsen ist im Rahmen von Verordnungen vor allem im Hinblick auf Schäden, Biodiversität und den Auswirkungen auf andere Arten (z.B. Singvögel) zu ermöglichen.

Das gesamte Regierungsübereikommen steht hier zum Download: Regierungübereinkommen 2023 bis 2028

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