Maßnahmengebietsverordnung Wolf ab 1. Mai in Kraft

Die neue Wolfsverordnung, die in Salzburg als erstem Bundesland eine geregelte Entnahme einer festgelegten Anzahl von Wölfen bereits vor Schadenseintritt ermöglicht, wurde kundgemacht. Sie gilt ab dem 1. Mai 2026 um 0.00 Uhr.

Ab dem 1. Mai dürfen in sieben Wildregionen im Pinzgau und Pongau somit maximal zwei Wölfe pro Jahr während der Weideperiode präventiv entnommen werden. Dies berührt nicht Entnahmen von weiteren Schadwölfen. Sie ist bis Ende 2027 befristet. 

Fokus auf stark betroffene Regionen

Die neue Verordnung definiert ein Maßnahmengebiet von rund 122.000 Hektar in jenen Regionen, in denen die Nutztierrisse in den vergangenen Jahren und damit die Belastung für die Almwirtschaft besonders hoch waren und in welchen gemäß der Weideschutzgebietsverordnung direkte Herdenschutzmaßnahmen zum Schutz vor den Wildarten Braunbär, Wolf und Luchs als nicht zumutbar, nicht geeignet oder mit einem unverhältnismäßigen Aufwand (arbeitstechnisch- oder kostenmäßig) beurteilt wurden. Die Entnahme ist streng geregelt:

  • maximal zwei Wölfe pro Jahr (Schadwolfentnahmen sind davon unberührt)
  • ausschließlich während der Weideperiode von 1. Mai bis 15. November
  • befristet bis Ende 2027

Ab dem 1. Mai 2026 kann auf der Homepage vom Land Salzburg eingesehen werden, wie viele Wölfe noch im Kontingent verfügbar sind: www.salzburg.gv.at 

 

Weitere Informationen finden Sie in den nachstehenden Dokumenten:

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