Die aktuellen Maßnahmen der Bundesregierung zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie in Österreich stellen auch an die Jagdausübung hohe Ansprüche zur Gewährleistung der persönlichen Sicherheit vor einer COVID-19-Infektion. 

Ausgangsregelung wichtige Ausnahmen:

Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum

Betreuung und Hilfestellung für unterstützungsbedürftige Personen, familiäre Pflichten

Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens

Berufliche- und Ausbildungszwecke

Individualsport, Spaziergänge

Unaufschiebbare behördliche und gerichtliche Termine

Die Jagd erfüllt einen systemrelevanten Auftrag auf Basis der neun Landesjagdgesetze. Die Jagdgesetze dienen nicht dazu, Freizeitaktivitäten der Jäger zu schützen, sondern verfolgen ausschließlich Ziele des Allgemeininteresses. Die Gefährdung des Waldes und seiner Wirkungen sowie der landwirtschaftlichen Kulturen kann nur durch eine Reduzierung der Wildstände hintangehalten werden. Die notwendigen Tätigkeiten der Jägerinnen und Jäger in den Revieren zur Erfüllung des behördlichen Auftrages orientieren sich anhand der natürlichen Vegetationszyklen der Natur und sind daher unaufschiebbar und nicht nachholbar. Die jagdliche Bewirtschaftung stellt außerdem die Gewinnung von hochwertigen Lebensmitteln und die Prävention von Tierseuchen sicher. Dies wurde bereits vom Verfassungsgerichtshof u. a. in seinem Erkenntnis vom 10.10.2017, E2446/2015, festgestellt.

Die Jagd ist daher wie Zusammenkünfte im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit zu sehen (gem. § 1. (1) Abs. 4. sowie § 12 Abs. 1 Z 1. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung – COVID-19-NotMV und dementsprechend weiterhin möglich.

In dieser besonderen und fordernden Situation tragen besonders die JagdleiterInnen und OrganisatorInnen von Bewegungsjagden sowie auch alle Jagdausübungsberechtigten und JägerInnen eine große gesellschaftliche Verantwortung. 

Jegliche Form der Jagd wäre rechtlich möglich, doch wird im Sinne der Vorbildwirkung mit Nachdruck aufgerufen, nicht dringend notwendige Gesellschaftsjagden abzusagen bzw. erst nach dem 06.12.2020 durchzuführen!

Der Dachverband JAGD ÖSTERREICH hat zur Unterstützung für alle JägerInnen und für alle an der Durchführung von Jagden Beteiligten im Folgenden eine Liste von Hygiene- und Sicherheitsempfehlungen erstellt, die dabei helfen soll, einen reibungslosen Jagdbetrieb in der Erfüllung des behördlichen Auftrages  zu gewährleisten. Des Weiteren hat der Dachverband JAGD ÖSTERREICH eine Präventionskonzept sowie auch eine Vorlage für die zu führende TeilnehmerInnenliste erstellt, die die JagdleiterInnen bei der Gewährleistung der Einhaltung der Maßnahmen bestmöglich unterstützen soll. Diese beiden Dokumente sind vorsorglich 8 Wochen lang aufzubewahren. 

Information des Sozialministeriums zur Jagd (Seitenende - letzter Punkt)

Genehmigung für die Ausübung der Jagd

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