Landesjägermeister Max Mayr Melnhof begrüßt Vorgehensweise bei Goldschakal
Landesjägermeister Max Mayr Melnhof begrüßt die Vorgehensweise zu einer neuen Schonzeiten-Verordnung des Goldschakals, die gestern von der Salzburger Landesregierung in Begutachtung geschickt wurde. Nachdem es einige Risse im Lungau gab, ist hier für die Landwirtschaft und die Almbauern ein zügiges Handeln wichtig. Der Goldschakal soll künftig zwischen 1. Oktober und 15. März bejagt werden dürfen. Der Zeitraum wurde bewusst gewählt, um auf die Fortpflanzungs- und Aufzuchtphase Rücksicht zu nehmen und den günstigen Erhaltungszustand nicht zu gefährden. „Ein großer Dank an die Salzburger Landesregierung, die Kugeln kommen ins Rollen, auch was den Schutzstatus des Wolfes, mit dem heutigen Antrag auf Herabstufung, betrifft. Eine ideologische Haltung darf niemals ein Parameter für eine politische Entscheidung sein. Die Vorgehensweise der Salzburger Landesregierung, als auch die der Europäischen Union, sind Schutz für die Lebensgrundlage unserer Bäuerinnen und Bauern, sei es auf der Alm oder im Tal“, so der Landesjägermeister.
Bild Max Mayr Melnhof © Anna Rauchenberger