Geplante Regeln für Schwarzwildbejagung in Aussicht

Die Schwarzwildpopulation in Salzburg nimmt stetig zu – mit spürbaren Folgen für Landwirtschaft und Kulturlandschaft. Um Schäden an Wiesen, Weiden und Almen einzudämmen, setzt das Land auf neue jagdliche Instrumente: Künftig sollen Nachtzieltechnik und Kastenfallen zur gezielten Bejagung von Schwarzwild erlaubt sein.

Die Schwarzwildbestände in Salzburg haben in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Parallel dazu steigen auch die Schäden an landwirtschaftlichen Nutzflächen, besonders in Teilen des Flachgaus sowie im Lungau. Betroffen sind dabei vor allem Wiesen, Weiden und Almflächen, die für die Futterproduktion, den Erhalt der Kulturlandschaft und der Biodiversität von zentraler Bedeutung sind. Um dieser Entwicklung wirksam zu begegnen, bringt das Jagdressort des Landes in Zusammenarbeit der Salzburger Jagdlandesrätin LH-Stellvertreterin Marlene Svazek mit der Salzburger Jägerschaft und Vertretern der Landwirtschaftskammer Salzburg ein Bündel an jagd- und praxisorientierten Maßnahmen auf den Weg. Kernpunkte sind dabei die Freigabe von Nachtzieltechnik für die Bejagung von Schwarzwild, Raubwild und Bibern sowie die Möglichkeit des Schwarzwildfanges mittels einer duch die Jagdbehörde bewilligten Kastenfalle. Damit sollen die Jägerinnen und Jäger die stark nachtaktive Wildart gezielter bejagen können, um Schäden an Futterflächen und Almen einzudämmen und die Landwirtschaft zu unterstützen.

Nachtzieltechnik mit klaren Regeln

Die Freigabe von Nachtzieltechnik folgt dem Beispiel anderer Bundesländer, in denen sich die Praxis bewährt hat. Die Geräte ermöglichen ein sicheres und präzises Vorgehen auch bei Dunkelheit. Gleichzeitig bleibt die Nutzung solcher Technik für andere Wildarten, insbesondere für wiederkauendes Schalenwild, weiterhin streng verboten. Verstöße werden künftig mit scharfen Sanktionen und dem Entzug der Jagdkarte geahndet. „Die Verwendung von Nachtzieltechnik erfordert ein hohes Maß an Vertrauen. Wer dieses missbraucht und bei Nacht Jagd auf andere Wildarten macht, schadet nicht nur der Jagd und in weiterer Konsequenz auch dem Forst, sondern wird auch mit scharfen Konsequenzen ohne Kompromiss rechnen müssen“, sind sich Landesjägermeister Max Mayr Melnhof und Jagdlandesrätin Marlene Svazek einig.

Schadensbegrenzung und Seuchenschutz

Neben der Schadensbegrenzung steht auch der Seuchenschutz im Fokus. Die Afrikanische Schweinepest, die zwar für den Menschen ungefährlich, für Haus- und Wildschweine aber tödlich ist, breitet sich in Europa immer weiter aus. Durch eine konsequente Bejagung sollen mögliche Infektionsketten frühzeitig unterbunden und die heimische Tierhaltung geschützt werden.

Text: Ing. Christine Mooslechner

  • LJM Max Mayr Melnhof mit LHF-Stv. Marlene Svazek, BBK-Obmann Michael Schmidhuber und Horst Meingassner bei Lokalaugenschein im Flachgau

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