Ansprache von Landesjägermeister Max Mayr Melnhof anlässlich Bezirksjägertage 2025

Ansprache von Landesjägermeister Max Mayr Melnhof Bezirksjägertage 2025

Jagd Österreich

Im vergangenen Jahr führte LJM Max Mayr-Melnhof den Vorsitz von Jagd Österreich und konnte einen tiefen Einblick in die umfangreiche Arbeit gewinnen, die notwendig ist, um die Jagd sowohl national als auch international zu vertreten. In 32 Gremien gilt es, die Jagd zu repräsentieren und sich für ihre Interessen einzusetzen – und dies stellt uns stets vor neue Herausforderungen.

Ein Beispiel hierfür sind die Raufußhühner: Unsere Ausnahme zur Frühjahrsbejagung von Auer- und Birkhähnen ist in Europa einzigartig. Damit diese Ausnahme weiterhin möglich ist, müssen regelmäßig Meldungen und Berichte abgegeben werden. Diese müssen bundesweit koordiniert und mit den zuständigen Behörden abgestimmt werden – eine Arbeit, die fristgerecht und präzise durchgeführt werden muss. Zudem ist es erforderlich, Wildbestände zu erfassen und Verbreitungskarten zu erstellen, um die Bejagung dieser Arten weiterhin zu ermöglichen. Dies betrifft inzwischen viele Arten – von Gamswild über Rabenvögel bis hin zu Baummarder und dem Goldschakal. Es darf für die gewissenhaften Zählungen bedankt und gleichzeitig ersucht werden die Meldungen weiterhin ordnungsgemäß zu liefern und somit für ein verlässliches Monitoring beizutragen.

Jagd Österreich – Öffentlichkeitsarbeit – Österreichische Wildtierstiftung

Um die vielfältigen Aufgaben der Jagd auch der nichtjagenden Bevölkerung näherzubringen, läuft nun bereits das zweite Jahr die Informations-Kampagne "Jagd Österreich". Über soziale Medien konnten bisher 1,6 Millionen Österreicherinnen und Österreicher erreicht werden. Diese Arbeit ist wichtig und trägt dazu bei, das Verständnis für die Jagd in der breiten Bevölkerung zu fördern.

Damit diese Aufgaben erfolgreich erfüllt werden können, braucht es für Jagd Österreich auch eine finanzielle Unterstützung. Die Mitgliedsbeiträge der Jagdkarte stellen dazu eine wichtige Grundlage dar. Zudem wurde unter der Präsidentschaft von LJM Max Mayr Melnhof eine Österreichische Wildtierstiftung ins Leben gerufen, die in den nächsten Tagen ihre Arbeit aufnehmen wird und ebenfalls zur Unterstützung dieser Aufgaben beitragen soll. Die Wildtierstiftung ist eine gemeinnützige Bundesstiftung, deren Aufgabe die Förderung der Wildtierlebensräume, der Wildtierforschung und der Öffentlichkeitsarbeit für Jagd und Jägerschaft darstellt.

Auch mit unserer Wildlebensraum Salzburg gemeinnützige GmbH haben wir für das Bundesland Salzburg eine dauerhafte Naturschutzorganisation geschaffen, die jeder mit Spenden unterstützen kann. Diese Zuwendung ist sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen steuerlich absetzbar. Unsere Bildungsinitiative „Wildtiere auf Achse“ wird damit mitfinanziert und findet einen sehr großen Anklang. Mit dieser fahrenden Wildtierschule konnten im vergangen Jahr 89 Ausfahrten durchgeführt werden, bei denen rund 1.880 Kinder teilnahmen. Zudem waren wir auf den Artenschutztagen im Zoo Schönbrunn und im Zoo Hellbrunn vertreten.

Damit wird auch die Öffentlichkeitsarbeit vor Ort intensiv betrieben.

15 Jagdpädagogen/-innen sind aktiv dabei. Weitere Interessierte daran sind immer herzlich willkommen.

Tag der Jagd im Freilichtmuseum Salzburg

Im Oktober 2024 fand der "Tag der Jagd" im Freilichtmuseum statt. Zwei Tage lang wurden den Besuchern Wissenswertes über heimische Wildtiere, ihre Lebensräume, die Jagd, Traditionen und Aufgaben nähergebracht. Herzlichen Dank an Alle, die mitgeholfen haben unsere Jagd, der nichtjagenden Bevölkerung näherzubringen.

Neuverpachtung der Jagden – Pachtperiode 2025 bis 2033

Das vergangene Jahr war auch geprägt von der Neuverpachtung der Jagden. Bis auf einen Widerspruch bei der Vergabe der Gemeinschaftsjagdgebiete übe das freie Übereinkommen verlief der Prozess weitgehend reibungslos.

Besonders bei der Österreichischen Bundesforsten AG setzte sich der Trend zu 3-jährigen Abschussverträgen fort. Auch die Vorgabe, dass Rehwildfütterungen nun nur noch mit Raufutter betrieben werden dürfen, wurde kontroversiell diskutiert. Wie sich diese Maßnahme auf den Wald auswirkt, wird sich zeigen.

Jagd- und Jagdschutzdienstprüfung:

Der aktuelle Mitgliederstand der Salzburger Jägerschaft beträgt 11.579 Jägerinnen und Jäger (plus 324 im Vergleich zum Vorjahr). Das Versenden der Erlagscheine für die Verlängerung der Jagdkarte verursacht allein Portokosten in Höhe von € 10.577,-. Es wird daher ersucht, die Verlängerung über ein SEPA-Lastschriftmandat durchzuführen oder die Aussendung per E-Mail zu ermöglichen, wozu die aktuellen E-Mail-Adressen bekanntgegeben werden müssten.

Mit 485 bestandenen Jagdprüfungen wurde 2024 ein neuer Rekord aufgestellt – ein ähnlicher Höchstwert wurde zuletzt 2016, ebenso am Ende der Jagdpachtperiode erreicht.

Auch die Prüfung für den Jagdschutzdienst verzeichnete mit 72 Kandidaten überdurchschnittlich viele Absolventen.

Auch die Fortbildungskurse waren zuletzt gut besucht, um die Voraussetzung für die Neubestellung zu erfüllen. Von zahlreichen Jagdinhabern wurde der Antrag auf Bestellung der Jagdschutzorgane erst nach Aufforderung durch die Jagdbehörde gestellt.

Gemäß der Jagdschutz-Fortbildungsverordnung sind Jagdschutzorgane verpflichtet, an zwei Fortbildungskursen teilzunehmen. Durch die nachweisliche Teilnahme an rund drei Bezirksjägertagen kann einer dieser Fortbildungskurse ersetzt werden. Die Eintragung in die beim Bezirksjägertag aufliegenden Listen muss persönlich erfolgen. Die Einladung zu den Fortbildungskursen durch die Salzburger Jägerschaft erfolgt an jene, die bereits von der Jagdbehörde bestellt wurden.

Freigabe von Rabenvögeln

Im vergangenen Jahr gab es eine neue Regelung für die Freigabe von Rabenvögeln, Graureihern und Kormoranen. Obwohl es zu Beschwerden seitens der Tierschutzorganisationen kam, wurde die Rechtmäßigkeit der Bescheide vom Landesverwaltungsgericht anerkannt. Es wird jedoch auch ein dringender Appell an die Grundeigentümer gerichtet, Schäden zu dokumentieren und diese zu melden.

Als Grundlage für die Freigabe, braucht es einen Schadensbericht für das betreffende Revier. Dieser ist spätestens bei der Abschussplanbesprechung vorzulegen. Es ergeht deshalb der dringende Appell an die Grundeigentümer Schäden zu dokumentieren und zu melden.

Abschussplanverordnung

Für die Jahre 2025 bis 2027 wurde die Abschussplanverordnung für Rot- und Gamswild festgelegt. Bei Rotwild wurde landesweit die Vorgabe um 5,5 % angehoben

Hahnenfreigabe 2025-27

Die zahlreichen kritischen Stellungnahmen von Tierschutz- und Naturschutzorganisationen zur Schonzeitenausnahmeverordnung konnten entkräftet werden und damit für die kommenden drei Jahre ein Kontingent zum Abschuss von Auer- und Birkhahne erlassen werden. Eine zentrale Grundlage stellt dazu weiterhin die gewissenhafte Zählung der Vorkommen dar, wo wiederholt die Jagdinhaber sowie Jagdschutzorgane dazu aufgerufen werden. Die Bescheide müssen dazu den Umweltorganisationen auf der sogenannten Aarhusplattform zugänglich gemacht werden und diese können Beschwerden dazu einbringen.

Abschussplanung Gamswild

Bei der Abschussplanung beim Gamswild sind nun auch Naturschutzorganisationen zu beteiligen, dies deshalb, da Gamswild im Anhang V der FFH Richtlinie gelistet ist und eine Freigabe bzw. Abschuss nur bei Nachweis eines günstigen Erhaltungszustandes möglich ist.

Es könnten Beschwerden eingebracht werden. Zuletzt wurde ebensolche in Oberösterreich sowie in Vorarlberg bei behördlich festgelegten Abschüssen (Schwerpunktbejagungsflächen bzw. Freihaltezonen) durch den Verein Wildes Bayern eingebracht und diesen wurde auch Recht gegeben.

Fischotterverordnung

Für die Jahre 2025 bis 2029 wurden nun in 32 Wildregionen an Fließgewässern sowie ausgewählten stehenden Gewässern (betrifft 34 Jagdgebiete) pro Jahr 30 Fischotter frei gegeben. (Aktuell 10 erlegt). Gibt darüber hinaus noch drei Freizonen (nicht im Tennengau betrifft Brunnbach, Saalach sowie Lonka) wo über dieses Kontigent Entnahmen möglich sind.

Vom 1. November bis zum 15. Februar dürfen Fischotter in allen Entwicklungsformen gefangen und getötet oder mit Langwaffen bejagt werden.

Vom 16. Februar bis zum 31. Oktober dürfen nur Fischotter mit einem Gewicht von weniger als 4 kg oder mehr als 8 kg gefangen und getötet werden.

Ein Fang ist binnen 24 Stunden im Jagdinformations System zu melden es muss auch eine Meldung mit Formular, an die Salzburger Landesregierung versendet werden.

Wir sehen es als eine Verpflichtung gegenüber anderen Naturnutzern in derselben Form zur Seite zu stehen, wie wir es auch von anderen erwarten. Es ist eine Selbstverständlichkeit die behördlich mögliche Entnahme zu erfüllen!

100 Jahre Steinwild

Im vergangenen Jahr feierten wir das 100-jährige Jubiläum der Wiedereinbürgerung des Steinwildes in Österreich, das durch die Kolonie im Blühnbachtal erfolgreich wieder heimisch gemacht wurde. Ein beeindruckendes Jubiläum mit einer Sonderausstellung auf Burg Hohen Werfen, die Tausende Besucher anlockte. Mein herzlicher Dank geht an die Verantwortlichen, besonders an Wildmeister Rupert Essl und Dipl.-Ing. Franz Hoffmann, die diese Veranstaltung vorrangig organisiert haben.

Eine Chronik über die Wiederansiedlung mit viel geschichtlichen Hintergrund und tollen Bildern ist in der Salzburger Jägerschaft für € 25,00 erhältlich.

Wolf

2024    74 Nutztiere gerissen – vor allem Schafe

            61 Tiere als vermisst gemeldet

            Land zahlte € 30.000,00 als Rissentschädigung

            € 300.000,00 Förderungen für Herdenschutz ausbezahlt

            Es wurden zwei Verordnungen für Maßnahmengebiete erlassen

            1 Schadwolf wurde 2024 in Rauris erlegt           

Schweizer Jäger haben zwischen 01.02.2024 bis Ende Jänner 2025 legal 101 Wölfe erlegt      

Am 25.09.2024 stimmte die EU für eine Herabsetzung des Schutzstatus des Wolfes von besonders geschützt auf geschützt. Dies gilt als Meilenstein in der Debatte um das Wolfsmanagement in Europa.

Durch die Herabsetzung des Schutzstatus des Wolfes in der Berner Konvention wurde eine wichtige Grundlage geschaffen, um auch eine Änderung des Schutzstatus in der FFH-Richtlinie zu erreichen. Sprich von Anhang IV in den Anhang V – dies kann aber leider noch längere Zeit beanspruchen.

Die letztjährige Novellierung des Salzburger Jagdgesetzes sowie die Verordnung von Weideschutzgebieten ermöglichten es, einen Risiko- oder Schadwolf rasch freizugeben – ein Erfolg, der durch die Rechtmäßigkeit der Verordnung beim Verwaltungsgericht bestätigt wurde. Die Entscheidung des VwGH zeigt, dass der Salzburger Weg, dies über Maßnahmengebiete zu bewerkstelligen, der richtige war und ist.

Mit DI Hannes Üblagger gibt es nun einen neuen Wolfsbeauftragen für das Bundesland Salzburg. Unser Dank gilt aber auch Stock Hubert der als erster Wolfsbeauftragter in Salzburg große Anfangsprobleme mit sehr viel Umsicht gemanagt hat.

 

 

Goldschakal

Am 17.10 2024 ist die neue Schonzeiten VO in Kraft getreten und damit haben wir ab dem 1. Oktober bis zum 15. März eine Schusszeit für den Goldschakal. Ich bitte euch auch weiterhin Nachweise zu melden.

Jagdgesetznovelle vom 20.12.1024

  • Die Anweisung zur Auszahlung des Pachtzinses in GJ gebieten erfolgte bisher nur für Beträge über € 4,-. Diese sogenannte Bagatellgrenze wurde inflationsbedingt bereinigt und liegt nun bei € 7,-.
  • Der Landesfischereiverband Salzburg hat bei der Erlassung der Vogelabschussplanverordnung hinsichtlich Graureiher und Kormoran nun ein Anhörungsrecht.
  • Im §70 Abs 3 JG 93 wurde geändert, dass nun sämtliche Beutegreifer und Schwarzwild zur Nachtzeit bejagt werden dürfen. Dies war bisher für Fuchs, Dachs, Iltis, Marder, Marderhund, Waschbär und das Schwarzwild erlaubt. Damit kann auch der Fischotter oder der Goldschakal in der Nachtzeit erlegt werden.
  • Die Parteistellung der Salzburger Landesumweltanwaltschaft wurde eingeschränkt und diese verliert damit auch ihre Vertretung im Wildökologischen Fachbeirat.

Wildkrankheiten

ASP

Diese hochansteckende Viruserkrankung ist für Menschen und Hunde nicht gefährlich, jedoch für Haus- und Wildschweine tödlich. Das Virus kann im Blut, Fleisch, Knochen und in Lebensmitteln monatelang ansteckend bleiben und auch über verunreinigte Schuhe, Kleidung oder Werkzeuge übertragen werden.

Bitte beachtet, dass ihr auch bei der Jagd im Ausland ein hohes Maß an Vorsicht walten lasst, um diese Erkrankung nicht zu verbreiten.

  • Unbehandelte Trophäen
  • Im Schweiß 100 Tage infektiös
  • Im Geselchten 6 Monate
  • Schmutzige Autoreifen, etc.

Der Hauptverteilungsfaktor der ASP ist nach wie vor der Mensch.

Die ASP bleibt ein relevantes Thema, und im Land Salzburg liegt bereits ein Notfallplan für einen Ausbruch vor. Zudem werden fünf Hundegespanne für die Suche nach verendeten Wildschweinen vom Land Salzburg finanziert und ausgebildet. Unser Dank gilt dem SBG Jagdgebrauchshundeklub, der sich bereit erklärt hat, fünf Gespanne für die Ausbildung – die vom Land Salzburg finanziert wird – bereitzustellen. Es ist von großer Bedeutung, dass bei uns Jagdgespanne und nicht jagdfremde Gespanne in unseren Revieren im Notfall ihre Arbeit verrichten.

Ich möchte auch an die noch immer gültige Revision der Verordnung erinnern, die besagt, dass verendete Wildschweine unverzüglich – das heißt, noch vor der Bergung – bei der Veterinärbehörde gemeldet werden müssen, unter Nennung der genauen Koordinaten des Fundortes. Die Behörde wird dann unverzüglich die Bergung des Kadavers und die anschließende Probennahme veranlassen.

Gamsräude

2024: Landesweit gab es 146 Räudefälle zu verzeichnen (Pinzgau: 49, Lungau: 12, Pongau: 31, Tennengau: 54)

11 Fälle von Gamsblindheit wurden gemeldet (Pinzgau: 4, Lungau: 2, Pongau: 4, Flachgau: 1)

Unser Gamswild ist leider durch klimatische Veränderungen stark unter Druck gesetzt. Parasiten, sowohl Außenparasiten wie Zecken als auch Innenparasiten wie der rote Magenwurm im Labmagen, spielen dabei eine große Rolle. Zecken übertragen auch neue Erkrankungen auf unsere Gams, die ebenfalls für uns Menschen nicht ungefährlich sind. Der warme Winter setzt dem Gamswild zu und führt auch zu einem früheren Haarwechsel. Veränderungen im Haarkleid, wie wir sie normalerweise im April oder Mai sehen, treten schon im Februar auf und können mit Räude verwechselt werden.

Die Gamsblindheit, eine durch Bakterien verursachte beidseitige Entzündung der Augen, verläuft in vier Stadien. Ruhe im Revier ist die wichtigste Maßnahme bei Ausbruch der Erkrankung! Ich möchte daran erinnern, dass erst Stadium 3 und 4 sowie ein schlechtes Allgemeinbefinden einen Hegeabschuss rechtfertigen.

Die Dermatophilose, eine durch Bakterien verursachte Erkrankung der Haut, tritt bevorzugt nach starken Regenfällen auf und wurde ebenfalls 2024 zum ersten Mal bei der Gams festgestellt.

Tularämie

Im Herbst 2024 wurde die durch Bakterien verursachte Hasenpest bei einem Jäger im Tennengau diagnostiziert. Die Übertragung ist weder durchs Einatmen von Bakterien beim Abbalgen, noch durch Verletzungen beim Abbalgen, noch durch den Verzehr von infiziertem zu wenig erhitzten Wildbret erfolgt, sondern durch einen Insektenstich im Gesicht. Insekten und Zecken können auch die Hasenpest übertragen und so gefährlich für uns sein.

Schwarzwildabschüsse und Nachtzielhilfen

Landesweit wurden letztjährig 96 Stück erlegt, die Schwerpunkte lagen im Lungau und nordöstlichem Flachgau.

Auch möchte ich betonen, dass auch bei dieser Wildart eine weidgerechte und koordinierte Bejagung notwendig ist.

Im Lungau und Flachgau wurde auch der Ruf nach Nachtzielhilfen laut, wonach für 25 Jagdschutzorgane Ausnahmen zur Schwarzwildbejagung erteilt wurden. Es darf dazu deutlich darauf hingewiesen werden, das im Bundesland Salzburg ein strenges Verbot zur Verwendung von Nachzielhilfen für das Schießen bei Nacht besteht. Jede missbräuchliche Verwendung ist strafbar. Jagdschutzorgane sind verpflichtet die Einhaltung dieses Verbots zu kontrollieren. Eine wissentliche Duldung hätte neben der Amtsenthebung auch strafrechtliche Folgen. Durch zu viel Technik bei der Jagd, geht das Handwerk verloren. Beim Erlegen eines Stück Schwarzwildes ist auf alle Fälle eine Trichinenprobe zu entnehmen -dazu braucht es ein wallnussgroßes Stück aus dem Zwerchfellpfeiler oder ein anderes gut durchblutetes Muskelstück und untersuchen zu lassen. Ist das Wildbret für den Eigenverbrauch könnt ihr die Probe auch selber ins Labor einschicken. (Adresse: Dr. Thomas Reisinger, Diesseits 82, 4973 St.Martin im Innkreis). Geht das Wildbret in den Handel oder wird h verkauft ist die Probe -laut Anordnung der Veterinärdirektion -zu einem Fleischuntersuchungstierarzt zu bringen und dieser nimmt die Einsendung ins Labor vor. Das Ergebnis wir innerhalb von 48 Stunden bekannt gegeben.

Kitzrettung

Gerade im Tennengau gibt es in einigen Jagden große Anstrengungen Mähverluste zu verhindern. Hier liefert die Technik wiederum einen positiven Beitrag, der auch in der Öffentlichkeit honoriert wird. Wir bitten deshalb auch um kurze Erfolgsberichte zum Einsatz von Drohnen, dem Einsatz von Kitzrettern sowie weiterer Maßnahmen zur Verhinderung von Mähverlusten.

Jagdhundewesen

Der Salzburger Jagdgebrauchshundeklub leistet mit seinen Mitgliedern und Funktionären unschätzbare Arbeit. Die Zucht und Ausbildung von fermen Jagdhunden bedarf Idealismus und großes Engagement, herzlichen Dank dafür.

Dank und Schluss

Der Großteil meiner Ausführungen betraf Verpflichtungen und teilweise mahnende Worte. Wir tragen eine hohe Verantwortung mit unserem Weidwerk – das sollte uns stets bewusst sein. Doch trotz dieser Verantwortung sollten wir nicht vergessen, dass es uns auch Freude bereiten sollte. Was wir mit Freude tun, gelingt uns meistens besser. Ein Dank galt allen Funktionären, insbesondere den Bezirksjägermeistern GeschäftsführerInnen, den Bezirksjagdräten, den Hegemeistern und Leitern der Wildregionen für ihre umsichtig Arbeit. Ein herzlicher Dank geht auch an die Beurteilungskommissionen sowie den zahlreichen Helfern, die für das Gelingen der Hegeschauen beitrugen. Nicht zuletzt wurde auch allen Jagdinhabern, Jagdleitern, Berufsjägern und Jagdschutzorganen – einfach allen Jägerinnen und Jägern gedankt, die für eine nachhaltige und verantwortungsbewusste Jagd sorgen. Ein besonderer Dank gilt auch den 23 Jagdhornbläsergruppen und 2 Jägerchören im Bundesland Salzburg, die das jagdliche Brauchtum und Liedgut in die heute Zeit tragen.

Mit einem kräftigen Weidmannsheil: LJM Max Mayr Melnhof

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