

Mit der letzten Novelle des land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzes wurde die Berufsjägerausbildung nun bundesweit einheitlich geregelt und als 16. Lehrberuf „Berufsjagdwirtschaft“ neu verankert. Bis die österreichweit einheitlichen Ausbildungs- und Prüfungsordnungen erstellt und erlassen sind, erfolgt die Berufsjägerausbildung in einzelnen Bundesländern nach den bisherigen Regelungen, so auch in Salzburg.
Die Absolvierung des dreimonatigen Berufsjägerkurses und einer zweijährigen Forstfachschule, oder einer zumindest gleichwertigen forstlichen Ausbildung, stellen neben der dreijährigen Lehrzeit in einem anerkannten Lehrbetrieb, die Voraussetzung zur Zulassung zur Berufsjägerprüfung dar. Im Bundesland Salzburg sind derzeit 56 Berufsjäger beschäftigt und werden bzw. wurden neun Lehrlinge ausgebildet.
Wurden deshalb, da drei Lehrlinge am 12.07.2024 zur Berufsjägerprüfung antraten und diese vor einer Prüfungskommission, unter dem Vorsitz von Ing. Mag. Christoph Bachmaier, erfolgreich ablegen konnten. Allen Mitgliedern der Prüfungskommission darf für ihre Bereitschaft und Arbeit gedankt werden.
Da derzeit nicht in allen Bundesländern eine Berufsjägerausbildung möglich ist, jedoch die Salzburger Berufsausbildungsordnung vorsieht, Lehrbetriebe österreichweit anerkennen zu können, absolvierte Andreas Lengauer seine Lehrzeit bei Esterhazy Betriebe GmbH im Burgenland, unter der Führung von Ofö. Ing. Andreas Winhofer. Johannes Limbacher durfte seine Lehrzeit in der EJ Schafberg-Nord sowie EJ Plankenmoos-Grabenwald verbringen, wo RJ Wolfgang Hödlmoser als Lehrberechtigter sowie Matthias Appesbacher verantwortlich zeichneten. Bei der Fürstlich Schwarzenberg'schen Familienstiftung Vaduz konnte Hannes Stamminger seine Lehrzeit absolvieren, wo OJ Hegemeister Wolfgang Pertl wiederum für eine profunde Ausbildung sorgte.
Den drei Absolventen darf nochmals herzlich zum erfolgreichen Abschluss ihrer Berufsjägerlehre gratuliert und für ihren weiteren beruflichen Werdegang alles Gute gewünscht werden. Großer Dank gilt den Lehrbetrieben sowie den Lehrberechtigtern, die derzeit auch noch die Kosten für den Berufsjägerkurs mittragen. Es wäre zu wünschen, dass mit der bundesweiten Neuregelung der Berufsjägerausbildung auch eine Entlastung für die Lehrbetriebe erfolgt.