Um Ihnen die Mitnahme Ihrer eigenen Waffe zu unserer Schießanlage zu ermöglichen, steht Ihnen nachstehend als Download eine Schießeinladung zur Verfügung. Nachdem Sie die Einladung ausgedruckt haben, tragen Sie in diese Ihre persönlichen Daten ein.
Volljährige Personen dürfen Schusswaffen in einem geschlossenen Behältnis transportieren. Bei Kontrollen im Grenzverkehr sind dem Kontrollorgan Schusswaffe(n), Europäischer Feuerwaffenpass und der Nachweis der Reise vorzuweisen. Im übrigen sind die Bestimmungen des Waffengesetzes 1996 i.d.g.F sinngemäß anzuwenden.
Voraussetzung für diese Einladung ist, dass Sie die mitgeführten Waffen in einem gültigen "europäischen Waffenpass" eingetragen haben.