Zur Vollziehung der Wildbrethygieneuntersuchung sind nicht nur die kundigen Personen, sondern auch die Mitglieder der Salzburger Jägerschaft, die ebenfalls zur gewissenhaften Vollziehung der Wildbrethygieneuntersuchung verpflichtet sind, nach folgenden Bestimmungen amtshaftpflichtversichert:
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die dem Versicherungsnehmer auf Grund des Amtshaftungsgesetzes vom 18. Dezember 1948 (BGBl.20/1949) obliegende Schadenersatz-(Rückersatz)-Pflicht gegenüber dem Rechtsträger Bund.
Versicherte Personen: Sämtliche Mitglieder der Salzburger Jägerschaft als Organe, sowohl als Jäger als auch als „kundige Person“ (früher Hilfskraft), bei der Vollziehung der Wildbrethygieneuntersuchung. Gegenstand der Versicherung sind Regressansprüche gegen das Organ.
Vertragsgrundlagen AVBO sowie nachstehende besondere Bedingungen:
Werden gegen ein versichertes Organ vom Geschädigten – entgegen den Bestimmungen des Amtshaftungsgesetzes – direkt Ansprüche erhoben, besteht Versicherungsschutz. Voraussetzung bleibt, dass der behauptete Schaden von dem in Anspruch genommenen Organ in Vollziehung der Gesetze verursacht wurde.
Versicherungssumme: € 363.365,– pauschal für Personen-, Sach- und reine Vermögensschäden; die Höchstleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das Fünffache der Summe.