Eigenjagdgebiet
Das Jagdrecht ist mit dem Grundeigentum verbunden. Erreicht die Grundfläche eine Größe von 115 ha, so hat der Grundeigentümer unter bestimmten Voraussetzungen das Recht auf Festlegung eines Eigenjagdgebietes. Im Bundesland Salzburg sind derzeit 1.125 Eigenjagdgebiete festgestellt.
Gemeinschaftsjagdgebiet
Die im Bereich einer Gemeinde gelegenen Grundflächen, die nicht als Eigenjagdgebiet festgestellt sind, bilden in ihrer Gesamtheit ein oder mehrere Gemeinschaftsjagdgebiete. Derzeit liegen in den 119 politischen Gemeinden 278 Gemeinschaftsjagdgebiete vor.
Jagdbetriebsgemeinschaften
Da einige Eigenjagdgebiete und/oder Gemeinschaftsjagdgebiete als sogenannte Jagdbetriebsgemeinschaften zusammengefasst sind, werden im Jagdkataster 1.057 Jagdgebiete geführt bzw. für diese jährlich Abschusspläne erlassen.