Die Ausstellung von Salzburger Jahresjagdkarten fällt in den eigenen Wirkungsbereich der Salzburger Jägerschaft und wird während der Geschäftszeit im Büro der Salzburger Jägerschaft im Jagdzentrum Stegenwald gerne für Sie erledigt.
Sie können Ihren Antrag auch gerne per Post an das Büro der Salzburger Jägerschaft senden. Nach Bezahlung der unsererseits berechneten Vorschreibung erhalten Sie die Jagdkarte am Postweg. (benötigt jedoch aufgrund des Postweges und der Banktransaktion zusätzlich mehrere Tage)
Die benötigten Unterlagen, welche dem Antrag beizuschließen sind, entnehmen Sie bitte dem Antragsformular.
Im Verfahren wird von der zuständigen Jagdbehörde (Bezirkshauptmannschaft oder Landesregierung) das Vorliegen von eventuellen Verweigerungsgründen nach § 46b SJG überprüft. Die Dauer dieser Verfahren variieren und können daher nicht genau angegeben werden.
Bei der Erneuerung einer ungültig gewordenen Jahresjagdkarte nach drei oder mehr Jahren ab Ablauf des Jahres, für das der Jahresbeitrag letztmalig bezahlt worden ist, ist ebenfalls das Vorliegen von Verweigerungsgründen festzustellen.
In diesem Fall bitte am Antragsformular den Punkt Erneuerung einer ungültig gewordenen Jagdkarte nach 3 oder mehreren Jahren ankreuzen sowie das ausgefüllte Forumular mit den benötigten Beilagen an die Salzburger Jägerschaft senden. Alle weiteren Schritte werden von den Mitarbeitern der Jägerschaft veranlasst.