Wer die Jagd in Salzburg ausübt, hat eine auf seinen Namen lautende gültige Jagdkarte (Jahresjagdkarte, Jagdgastkarte) mit sich zu führen und auf Verlangen den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes sowie den Jagdschutzorganen vorzuweisen. Jagdkarten sind nicht übertragbar. Jagdkarten werden ausgestellt:
Alle jagdrechtlichen Bestimmungen zum Thema Jagdkarten sind in den § 41 bis § 48 des Salzburger Jagdgesetzes geregelt.
Die Geltungsdauer der Jahresjagdkarte wird jeweils um ein Jagdjahr oder dessen restliche Dauer verlängert, sobald deren Besitzer den Jahresbeitrag (Mitgliedsbeitrag aktuell € 115,-) für das betreffende Jahr an die Salzburger Jägerschaft einzahlt. Bei der Ausübung der Jagd ist ein Nachweis über die Einzahlung zusammen mit der behördlich ausgestellten Jagdkarte mitzuführen.
Ab sofort können Sie Ihren Jahresbeitrag auch mittels SEPA Lastschrift einziehen lassen. Dazu füllen Sie bitte beigeschlossenes SEPA-Lastschrift-Mandat aus und retournieren es unterfertigt an das Büro der Salzburger Jägerschaft.