Das Jagdrecht ist die Grundlage jeder Jagdausübung. Es umfasst das Recht, das Wild zu hegen, zu jagen und sich dieses und dessen nutzbare Teile anzueignen. Das Jagdrecht ist mit dem Grundeigentum verbunden und ist Teil der Land- und Forstwirtschaft.
Neben einer nachhaltigen Nutzung des Wildes dient die Jagd der Erhaltung und Verbesserung der Lebensräume, der Vermeidung untragbarer Wildschäden an der Vegetation, dem Schutz und der Hege der bedrohten Wildarten sowie der Gewährleistung einer nachhaltigen Nutzung des Wildes durch die Jagd unter Berücksichtigung eines ausgeglichenen Naturhaushaltes.