

Neben der bisher schon geltenden Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über die Verwendung von Bleischrotmunition bei der Jagd auf Wasservögel, BGBl. II Nr. 331/2011, ist seit 15. Februar 2023 die VERORDNUNG (EU) 2021/57 DER KOMMISSION vom 25. Januar 2021 zur Änderung des Anhangs XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) betreffend bleihaltiger Schrotmunition in oder in der Nähe von Feuchtgebieten in Geltung. Es gelten nunmehr beide Verordnungen nebeneinander.
Was ist der Zweck der Verordnung?
Die Verordnung dient dem Schutz von Wasservögeln. Enten, Gänse und Schwänen. Diese nehmen kleine Steinchen auf, um die pflanzliche Nahrung in ihrem Muskelmagen zu zermahlen. Gemeinsam mit Steinchen aufgenommene Bleischrote produzieren im Magen einen feinen Abrieb, der oftmals zu einer gesundheitlich bedenklichen Bleiaufnahme führt. Das stellt eine Gefahr für die Vögel selbst sowie für Menschen und Beutegreifer dar, die die Vögel konsumieren. Schätzungen zufolge verenden jeden Winter eine Million Wasservögel in Europa an Bleivergiftungen. Die Folgen von nicht-tödlichen Vergiftungen sind nicht abzuschätzen. Im Schnitt befinden sich in einem von sechs zentral- und südeuropäischen Stockentenmägen Bleischrote.
Was muss ich beachten?
Wie verhalte ich mich richtig?