Jagdschutzdienstprüfung 2025

 

K u n d m a c h u n g:

Bei der Salzburger Jägerschaft wird voraussichtlich am 18. April 2025 sowie von 22. April 2025 bis 28. April 2025 die Prüfung für den Jagdschutzdienst 2025 durchgeführt.

Das Ansuchen um Zulassung zu dieser Prüfung musste bis zum 25.Oktober 2024 eingebracht werden!

Folgende Unterlagen waren anzuschließen:

  1. die Geburtsurkunde;
  2. die Jahresjagdkarten für wenigstens drei der Prüfung vorangegangene Jahre, für deren erstmalige Ausstellung die erfolgreiche Ablegung einer entsprechenden Eignungsprüfung erforderlich ist;
  3. eine Bescheinigung der Salzburger Jägerschaft über die Art und Dauer der praktischen Betätigung im Jagdbetrieb und in der Wildhege;
  4. eine Bestätigung über den Besuch eines Erste-Hilfe-Kurses, der nicht länger als ein Jahr zurückliegt (ausgenommen Ärzte, Krankenpflegepersonal und Hebammen);
  5. eine Bestätigung der Salzburger Jägerschaft über das Bestehen einer Schießprüfung mit den Schusswaffen, die Jagdaufsichtsorgane benützen dürfen. Die Prüfung darf nicht länger als ein Jahr zurückliegen.

Das Ansuchen ist mit € 14,30 und die Beilagen sind, soferne sie einer weiteren Gebührenpflicht unterliegen, mit je € 3,90 zu vergebühren. Die Prüfungsgebühr beträgt € 150,00.

Die Bundesgebühren und die Prüfungsgebühr sind nach der Prüfung des Ansuchens mit dem übermittelten Zahlschein zu überweisen.

Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem öffentlich abzuhaltenden mündlichen Teil.

Der schriftliche Teil der Prüfung hat die Abfassung jagddienstlicher Meldungen oder Anzeigen sowie die Behandlung von Fragen des Jagdbetriebes zum Gegenstand, für deren Ausarbeitung dem Prüfungswerber insgesamt vier Stunden zur Verfügung stehen.

Im mündlichen Teil der Prüfung hat der Prüfungswerber nachzuweisen, dass er die für den Jagdschutzdienst erforderlichen besonderen Kenntnisse in folgenden Prüfungsgegenständen besitzt:

  1. Jagdrecht;
  2. Waffenrecht, Forstrecht, Natur-, Höhlen- und Tierschutzrecht, Strafrecht, Abfallrecht, Bestimmungen über die Wegefreiheit im Bergland und die Vorschriften über die Rechtsstellung der Öffentlichen Wachen, soweit es für die Tätigkeit als Jagdschutzorgan von Bedeutung ist;
  3. Waffen-, Schieß- und Fallenkunde einschließlich der zu beachtenden Sicherheits- und Vorsichtsmaßregeln;
  4. Wildkunde und Wildökologie der Wildarten, deren Vorkommen und biologische Eigenarten, Ansprüche des Wildes an den Lebensraum, Auswirkungen der Wildhege und des Jagdbetriebes auf das Wild und seinen Lebensraum, wildökologische Raumplanung, Wildfütterung, tragbarer Wildstand, Wildkrankheiten und –seuchen und deren Bekämpfung, Wildbrethygiene;
  5. waldökologische und forstwirtschaftliche Grundbegriffe sowie Ursachen, Erkennung und Verhütung von Wildschäden, Wechselwirkungen zwischen Land-, Forst- und Jagdwirtschaft sowie Maßnahmen zur Verbesserung der natürlichen Einstands- und Äsungsverhältnisse;
  6. Jagdhundewesen.

 

Der Vorsitzende

der Prüfungskommission:

Ing. Mag. Christoph Bachmaier e. h.

 

Detaileinstellungen

Detaileinstellungen

Notwendig

Diese Cookies sind immer aktiviert, da sie für Grundfunktionen der Website erforderlich sind.
Sie tragen sie zur sicheren und vorschriftsmäßigen Nutzung der Seite bei.

Details anzeigen

Wir nutzen den "Google Tag Manager", um die Google Analyse- und Marketing-Dienste in unsere Website einzubinden und zu verwalten.

Details verbergen

Analyse / Statistik

Wir erheben anonymisierte Daten für statistische und analytische Zwecke.
Beispielsweise könnten wir so verstehen, ob Sie über die Google Suche oder einer anderen Website zu uns gekommen sind.

Details anzeigen

Diese Website nutzt Funktionen des Webanalysedienstes Google Analytics. Anbieter ist die Google Ireland Limited ("Google", Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland.

Google Analytics verwendet so genannte "Cookies". Das sind Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglichen. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Website werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert.

Die Speicherung von Google-Analytics-Cookies und die Nutzung dieses Analyse-Tools erfolgen auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Der Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse an der Analyse des Nutzerverhaltens, um sowohl sein Webangebot als auch seine Werbung zu optimieren.

Details verbergen
Verbergen