

Bei der Salzburger Jägerschaft finden Prüfungen für den Jagdschutzdienst im April 2027 statt. Ansuchen um Zulassung zu dieser Prüfung sind bis längstens 30. Oktober 2026 bei der Salzburger Jägerschaft schriftlich einzubringen. Beachten sie dazu Informationen zu den Voraussetzungen, den Prüfungsinhalt sowie den Vorbereitungskursen. Der Besuch eines Vorbereitungskurses steht jedem Prüfungswerber frei, wird jedoch seitens der Salzburger Jägerschaft aufgrund der bisherigen Erfahrungen dringend empfohlen.
Bei der Salzburger Jägerschaft wird voraussichtlich am 23. April 2027 sowie von 26. April 2027 bis 30. April 2027 die Prüfung für den Jagdschutzdienst 2027 durchgeführt. Ansuchen um Zulassung zu dieser Prüfung sind bis längstens 30. Oktober 2026 bei der Salzburger Jägerschaft schriftlich einzubringen. Dem Ansuchen um Zulassung sind anzuschließen:
Das Ansuchen ist mit € 21,00 und die Beilagen sind, soferne sie einer weiteren Gebührenpflicht unterliegen, mit je € 6,00 zu vergebühren. Die Prüfungsgebühr beträgt € 160,00. Die Bundesgebühren und die Prüfungsgebühr sind nach der Prüfung des Ansuchens mit dem übermittelten Zahlschein zu überweisen.
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem öffentlich abzuhaltenden mündlichen Teil.
Der schriftliche Teil der Prüfung hat die Abfassung jagddienstlicher Meldungen oder Anzeigen sowie die Behandlung von Fragen des Jagdbetriebes zum Gegenstand, für deren Ausarbeitung dem Prüfungswerber insgesamt vier Stunden zur Verfügung stehen.
Im mündlichen Teil der Prüfung hat der Prüfungswerber nachzuweisen, dass er die für den Jagdschutzdienst erforderlichen besonderen Kenntnisse in folgenden Prüfungsgegenständen besitzt:
Der Vorsitzende der Prüfungskommission: Ing. Mag. Christoph Bachmaier
1. Prüfung
- Prüfungsgebühr gem § 3 der Jagdschutzdienst-Prüfungsverordnung € 160,00
- Bundes-Stempelgebühren für den Antrag € 21,00
- Bundes-Stempelgebühren (pro Beilage á € 6,00) € 24,00
Dieser Betrag von € 205,00 ist mit dem nach der Anmeldung erhaltenen Zahlschein vor der Prüfung anzuweisen
2. Zeugnis
- Landesverwaltungsabgabe für die Ausstellung des Zeugnisses € 24,00
- Bundes-Stempelgebühren für das Zeugnis € 21,00
- Summe € 45,00 (wird direkt vor der Prüfung einbehoben)
Die Kosten für den Kursbesuch und die Lernunterlagen werden direkt mit den Kursleitern abgerechnet! Änderungen vorbehalten.