Jagdschutzdienstprüfung 2027

Bei der Salzburger Jägerschaft finden Prüfungen für den Jagdschutzdienst im April 2027 statt. Ansuchen um Zulassung zu dieser Prüfung sind bis längstens 30. Oktober 2026 bei der Salzburger Jägerschaft schriftlich einzubringen. Beachten sie dazu Informationen zu den Voraussetzungen, den Prüfungsinhalt sowie den Vorbereitungskursen. Der Besuch eines Vorbereitungskurses steht jedem Prüfungswerber frei, wird jedoch seitens der Salzburger Jägerschaft aufgrund der bisherigen Erfahrungen dringend empfohlen.

Kundmachung

Bei der Salzburger Jägerschaft wird voraussichtlich am 23. April 2027 sowie von 26. April 2027 bis 30. April 2027 die Prüfung für den Jagdschutzdienst 2027 durchgeführt. Ansuchen um Zulassung zu dieser Prüfung sind bis längstens 30. Oktober 2026 bei der Salzburger Jägerschaft schriftlich einzubringen. Dem Ansuchen um Zulassung sind anzuschließen:

  1. die Geburtsurkunde;
  2. die Jahresjagdkarten für wenigstens drei der Prüfung vorangegangene Jahre, für deren erstmalige Ausstellung die erfolgreiche Ablegung einer entsprechenden Eignungsprüfung erforderlich ist;
  3. eine Bescheinigung der Salzburger Jägerschaft über die Art und Dauer der praktischen Betätigung im Jagdbetrieb und in der Wildhege;
  4. eine Bestätigung über den Besuch eines Erste-Hilfe-Kurses, der nicht länger als ein Jahr zurückliegt (ausgenommen Ärzte, Krankenpflegepersonal und Hebammen);
  5. eine Bestätigung der Salzburger Jägerschaft über das Bestehen einer Schießprüfung mit den Schusswaffen, die Jagdaufsichtsorgane benützen dürfen. Die Prüfung darf nicht länger als ein Jahr zurückliegen.

Das Ansuchen ist mit € 21,00 und die Beilagen sind, soferne sie einer weiteren Gebührenpflicht unterliegen, mit je € 6,00 zu vergebühren. Die Prüfungsgebühr beträgt € 160,00. Die Bundesgebühren und die Prüfungsgebühr sind nach der Prüfung des Ansuchens mit dem übermittelten Zahlschein zu überweisen.

Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem öffentlich abzuhaltenden mündlichen Teil.

Der schriftliche Teil der Prüfung hat die Abfassung jagddienstlicher Meldungen oder Anzeigen sowie die Behandlung von Fragen des Jagdbetriebes zum Gegenstand, für deren Ausarbeitung dem Prüfungswerber insgesamt vier Stunden zur Verfügung stehen.

Im mündlichen Teil der Prüfung hat der Prüfungswerber nachzuweisen, dass er die für den Jagdschutzdienst erforderlichen besonderen Kenntnisse in folgenden Prüfungsgegenständen besitzt:

  1. Jagdrecht;
  2. Waffenrecht, Forstrecht, Natur-, Höhlen- und Tierschutzrecht, Strafrecht, Abfallrecht, Bestimmungen über die Wegefreiheit im Bergland und die Vorschriften über die Rechtsstellung der Öffentlichen Wachen, soweit es für die Tätigkeit als Jagdschutzorgan von Bedeutung ist;
  3. Waffen-, Schieß- und Fallenkunde einschließlich der zu beachtenden Sicherheits- und Vorsichtsmaßregeln;
  4. Wildkunde und Wildökologie der Wildarten, deren Vorkommen und biologische Eigenarten, Ansprüche des Wildes an den Lebensraum, Auswirkungen der Wildhege und des Jagdbetriebes auf das Wild und seinen Lebensraum, wildökologische Raumplanung, Wildfütterung, tragbarer Wildstand, Wildkrankheiten und –seuchen und deren Bekämpfung, Wildbrethygiene;
  5. waldökologische und forstwirtschaftliche Grundbegriffe sowie Ursachen, Erkennung und Verhütung von Wildschäden, Wechselwirkungen zwischen Land-, Forst- und Jagdwirtschaft sowie Maßnahmen zur Verbesserung der natürlichen Einstands- und Äsungsverhältnisse;
  6. Jagdhundewesen.

Der Vorsitzende der Prüfungskommission: Ing. Mag. Christoph Bachmaier

Kosten Jagdschutzdienstprüfung

1. Prüfung

- Prüfungsgebühr gem § 3 der Jagdschutzdienst-Prüfungsverordnung € 160,00
- Bundes-Stempelgebühren für den Antrag € 21,00
- Bundes-Stempelgebühren (pro Beilage á € 6,00) € 24,00

Dieser Betrag von € 205,00 ist mit dem nach der Anmeldung erhaltenen Zahlschein vor der Prüfung anzuweisen

2. Zeugnis

- Landesverwaltungsabgabe für die Ausstellung des Zeugnisses € 24,00
- Bundes-Stempelgebühren für das Zeugnis € 21,00
- Summe € 45,00 (wird direkt vor der Prüfung einbehoben)

Die Kosten für den Kursbesuch und die Lernunterlagen werden direkt mit den Kursleitern abgerechnet! Änderungen vorbehalten.

Wir bitten ausdrücklich darum, die Formulare vollständig auszufüllen und anschließend als PDF per E-Mail an maria.essl@sbg-jaegerschaft.at zu übermitteln.

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