Die Voraussetzung für die Ausstellung einer Jahresjagdkarte im Bundesland Salzburg ist ein Nachweis der erfolgreichen Ablegung der Jagdprüfung. Personen, die zur Jagdprüfung antreten, haben bei ihrer Anmeldung eine Prüfungsgebühr zu entrichten.
Der Prüfungswerber muss sich spätestens drei Wochen vor dem Prüfungstermin zur Prüfung anmelden.
Zum theoretischen Teil der Prüfung dürfen nur Personen zugelassen werden, die das 15. Lebensjahr vollendet haben. Zum praktischen Teil der Prüfung (Schießprüfung) dürfen nur Personen zugelassen werden, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und die den Besitz von ausreichenden Kenntnissen in Erster Hilfe nachweisen können.
Vorlage eines Zeugnisses über den Besuch eines Erste Hilfe Kurses mit Schwerpunkt "Jagdunfälle" oder der Nachweis über ausreichende Kenntnisse in der Ersten Hilfe. (Kurs wird im Rahmen der Vorbereitungskurse angeboten).
Schießnachweis Faustfeuerwaffe gemäß Waffenführerschein. (Dieser wird im Rahmen der Vorbereitungskurse absolviert.)