Durch jagdlich und pädagogisch erfahrene Kursleiter werden die Kandidaten/innen fachlich bestens auf die bevorstehende Jagdprüfung vorbereitet.
Diese Fachgebiete werden für den theoretischen Prüfungsteil der Jagdprüfung gelehrt und als Grundkenntnis zur Ausübung der Jagd erlangt:
Jagdrecht; Wildkunde (Erkennungsmerkmale und Lebensweise des Wildes, weidgerechte Jagdarten, Wildtierernährung, Wildtierkrankheiten, Tierschutz); Wildökologie; Jagdbetrieb und Wildhege; Grundzüge der Waldkunde und Forstwirtschaft; Erkennung, Ursachen und Verhütung von Wildschäden; Waffen- und Schießkunde einschließlich der zu beachtenden Sicherheits- und Vorsichtsmaßregeln; Jagdhundewesen; Jagdbräuche; angewandter Naturschutz und Wildbrethygiene.
Falknerei
Für Personen, die die Falknerei ausüben möchten, hat die Jagdprüfung auch den Gegenstand Falknerei zu umfassen. Für Personen, die die Jagdprüfung nach diesem Gesetz oder eine nach § 43 Abs 2 oder 3 ersatzweise anerkannte Prüfung oder Ausbildung absolviert bzw. erlangt haben, genügt die Ablegung einer Zusatzprüfung im Gegenstand Falknerei.