Die Jagd im Bundesland Salzburg darf nur mit einer gültigen Jahresjagdkarte ausgeübt werden. Dazu stellt die erfolgreiche Ablegung der Jagdprüfung eine Vorraussetzung dar.
Die Ausbildung zum Jungjäger / zur Jungjägerin im Bundesland Salzburg findet bezirksweise in überwiegender Form von Abendveranstaltungen statt. Der Besuch des Kurses ist nicht an den Hauptwohnsitz gebunden. Es steht jedem Teilnehmer / jeder Teilnehmerin frei, selbst zu entscheiden, welchen Kurs er oder sie belegen möchte.