Invasive Arten § 90a Salzburger Jagdgesetz

(1) Diejenigen Säugetiere und Vögel, die in die Liste invasiver gebietsfremder Arten von

unionsweiter Bedeutung gemäß Art 4 Abs 1 der Verordnung (EU) Nr 1143/2014 des Europäischen

Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 über die Prävention und das Management

der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten, ABl Nr L 317

vom 4. November 2014, aufgenommen oder gemäß Art 12 zu invasiven gebietsfremden Arten

von Bedeutung für Österreich erklärt wurden, sind vom Jagdausübungsberechtigten zu

erlegen.

(2) Der Jagdausübungsberechtigte hat die Erlegung von Tieren gemäß Abs 1 unverzüglich

der Salzburger Jägerschaft zu melden. Die Salzburger Jägerschaft hat entsprechende

Meldungen unaufgefordert der Landesregierung zu übermitteln.

Diese Bestimmung statuiert die Verpflichtung des Jagdausübungsberechtigten, sämtliche Tiere, die nach den im Abs 1 genannten Vorschriften als invasive gebietsfremde Arten gelten, zu erlegen. Die Bestimmung knüpft tatbestandlich – und damit in verfassungsrechtlich zulässiger Weise (vgl zB VfSlg 18.101/2007) – an die unionsrechtlichen bzw nationalen Vorschriften an, durch die bestimmte Arten zu invasiven Arten erklärt werden. Eine dynamische Verweisung auf Unionsrecht wäre im Übrigen ohnedies auch verfassungsrechtlich zulässig. Die aktuelle Liste gemäß Art 4 Abs 1 der IAS-Verordnung ist in der Durchführungsverordnung (EU) 2016/1141, aktualisiert durch die Durchführungsverordnung (EU) 2017/1263, geregelt. Sie wird auf der Homepage des Landes Salzburg und der Salzburger Jägerschaft zur Verfügung gestellt. Im Abs 2 werden zudem Meldepflichten verankert.

betrifft derzeit folgende Arten

  • Bisamratte
  • Heiliger Ibis
  • Marderhund
  • Nilgans
  • Nutria
  • Schwarzkopfruderente
  • Waschbär
  • Bisamratte (Ondatra zibethicus) © David Menke

  • Nutria (Myocastor coypus) © Petar Milosevic (Wikipedia)

  • Waschbär (Procyon lotor) ©Ursula Stockinger

  • Marderhund (Nystereutes procyonoides) @c.oliver

  • Nilgans (Alopochen aegyptiaca) © Andreas Trepte

  • Schwarzkopfruderente (Oxyura jamaicensis)© Christoph Moning

  • Heiliger Ibis Threskiornis aethiopicus © NHPA/Stephen Robinson

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