Bezirksjägertag

Der Bezirksjägertag besteht aus den Mitgliedern der Salzburger Jägerschaft, die im betreffenden politischen Bezirk Jagdinhaber sind. Alle weiteren Mitglieder können durch schriftliche Erklärung gegenüber der Salzburger Jägerschaft den Bezirksjägertag bestimmen, dem sie angehören wollen.

Dem Bezirksjägertag obliegt insbesondere:

  • die Wahl des Bezirksjägermeisters, dessen Stellvertreters und der weiteren Mitglieder des Bezirksjagdrates;
  • die Wahl der Delegierten zum Landesjägertag;
  • die Wahl der beiden Rechnungsprüfer und ihrer Ersatzleute zur jährlichen Überprüfung der Kassengebarung der Bezirksorgane auf ziffernmäßige Richtigkeit;
  • die Beschlussfassung über den Geschäfts- und den Kassenbericht.

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