Die öffentliche Begutachtung der Jagdbetriebsführung anlässlich der Hegeschau obliegt der Beurteilungskommission. Dabei wird die Einhaltung des Abschussplanes bei männlichem Schalenwild und Gamsgeißen nach Zahl, Art und Klasse des Wildes nach den gültigen Abschussrichtlinien überprüft. Die Beurteilungskommission besteht aus einem Vorsitzenden und den erforderlichen, höchstens acht weiteren Mitgliedern. Sämtliche Mitglieder müssen Fachkundige auf dem Gebiet des Jagdwesens sein.
Die Beurteilung erfolgt in Ausschüssen, die vom Vorsitzenden zu bilden sind. Die Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst; bei Stimmengleichheit gilt jene Meinung als angenommen, der der Vorsitzende beigetreten ist.