Der Salzburger Jagdgebrauchshundeklub hat im Bundesland Salzburg Nachsuchenstationen aufgebaut, damit für etwaige Nachsuchen geprüfte Jagdhunde zur Verfügung stehen.
Dazu noch ein paar Verhaltensregeln:
§75 Versorgung des Wildes und Nachsuche.
Jeder Schütze hat von ihm erlegtes Wild ordnungsgemäß zu versorgen und dabei die Grundsätze der Wildbrethygiene zu berücksichtigen. Er ist gleichfalls verpflichtet, von ihm angeschossenes Wild im Jagdgebiet nachzusuchen und dabei, falls erforderlich, einen Jagdhund zu verwenden. Ist der Schütze nicht in der Lage, diesen Verpflichtungen nachzukommen, hat er deren Erfüllung durch geeignete Personen zu veranlassen.