Nachsuchestationen

Der Salzburger Jagdgebrauchshundeklub hat im Bundesland Salzburg Nachsuchenstationen aufgebaut, damit für etwaige Nachsuchen geprüfte Jagdhunde zur Verfügung stehen.
Dazu noch ein paar Verhaltensregeln:

  • Merken Sie sich nach dem Schuss den Standort und die Fluchtrichtung des Wildes, soweit es möglich ist.
  • Verbrechen Sie den Anschuss und die Fluchtrichtung.
  • Suchen Sie nicht selbst nach, denn mit Ihrem Schuhen verteilen Sie die Witterung und den Schweiß auf eine große Fläche.
  • Suchen Sie auf keinen Fall mit anderen Hunden nach. Der eingesetzte Nachsuchenhund hat sonst zu viele Verleitfährten und Gerüche in seiner Nase und findet womöglich nicht zum Stück.
  • Verständigen Sie sicherheitshalber vorher die Jagdinhaber der Nachbarreviere.
  • Den Preis für eine erfolgreiche Nachsuche regeln Sie bitte vorher mit dem Hundführer.

Auszug aus dem Salzburger Jagdgesetz

§75 Versorgung des Wildes und Nachsuche.

Jeder Schütze hat von ihm erlegtes Wild ordnungsgemäß zu versorgen und dabei die Grundsätze der Wildbrethygiene zu berücksichtigen. Er ist gleichfalls verpflichtet, von ihm angeschossenes Wild im Jagdgebiet nachzusuchen und dabei, falls erforderlich, einen Jagdhund zu verwenden. Ist der Schütze nicht in der Lage, diesen Verpflichtungen nachzukommen, hat er deren Erfüllung durch geeignete Personen zu veranlassen.

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