Freitag, 11. August 2017
Gemäß § 121 Abs 1 Z 3 des Salzburger Jagdgesetzes 1993, LGBI 100, idF 14/2017 obliegt der Salzburger Jägerschaft die Ausbildung der Berufsjäger. In Durchführung dieser gesetzlichen Aufgabe wird von der Salzburger Jägerschaft nach Anhörung der Salzburger Kammer für Arbeiter und Angestellte in der Land- und Forstwirtschaft (Landarbeiterkammer) folgende Berufsjägerausbildungsordnung über die Anerkennung von Lehrbetrieben und Lehrberechtigen sowie über die Ausbildung des hauptberuflichen Jagdschutzpersonals (Berufsjäger), über Berufsjägerlaufbahn und Standesabzeichen der Berufsjäger erlassen.
Auf Grund der Änderungen des Salzburger Berufsjägergesetzes durch LGBl Nr 28/2017 ist auch die Berufsjägerausbildungsordnung angepasst worden.