Dienstag, 15. Oktober 2019
Die umfangreiche Novelle zum Salzburger Jagdrecht 1993 wurde mit LGBL Nr.62/2019 kundgemacht und trat mit 16.10.2019 in Kraft. Sie dient vor allem dazu, Defizite im geltenden Jagdrecht und Probleme in der Vollzugspraxis zu beseitigen oder zu vereinfachen.
Was ist neu im Salzburger Jagdrecht?
Zur Unterstützung der Aufgaben, insbesondere zur Erhaltung und Verbesserung der Lebensräume für heimische Wildtiere, kann die Salzburger Jägerschaft mit der beschlossenen Novelle nun auch fördernde Mitglieder aufnehmen. Diese Einnahmen werden maßgeblich zweckgebunden für wildökologische Verbesserungen verwendet. Fördernden Mitgliedern wird es ermöglicht die Einrichtungen der Salzburger Jägerschaft zu nutzen.
Mag. Gabriele Fidler Landesjägermeister-Stellvertreterin
Der Vorstand der Salzburger Jägerschaft bekommt durch die Jagdrechtsnovelle die Möglichkeit einen zweiten Landesjägermeister-Stellvertreter zu bestellen. Am 72. Landesjägertag im April 2019 stimmten die Delegierten per Vorratsbeschluss für Tierärztin Mag. Gabriele Fidler. Der steigende Anteil an Frauen in der Jagd spiegelt sich demnach auch in der Führungsspitze des Vorstandes der Salzburger Jägerschaft wieder.
Verwendung Schalldämpfer
Mit dem in Kraft treten der Jagdgesetznovelle dürfen Vorrichtungen zur Dämpfung des Schussknalls - Schalldämpfer - nun auch zur praktischen Ausübung der Jagd verwendet werden.
Neue Regelung bei Wildgehegen: Die Jagdgesetznovelle beinhaltet auch neue Regelungen für die drei bestehenden Wildgehege im Bundesland. Diese erfahren strengere Auflagen hinsichtlich Durchlässigkeit und Bejagung.
Weitere Punkte in der Novelle betreffen eine Klarstellung und Regelungen für die Hegegemeinschaften, die Festlegung von Maßnahmengebieten, die Jagdausübung, die Ausnahmen zur Abschussfreigaben und -kontrollen, geschützter- sowie auch invasiver gebietsfremder Arten sowie das Aussetzen von Wildtieren.