Samstag, 23. Januar 2016
Information zur Bestellung bzw. Vereidigung von Jagdschutzorganen
Wie bereits mitgeteilt, sind nun mit Jahresende die Bestellungen der Jagdschutzorgane ausgelaufen und der Jagdinhaber sowie Jagdleiter muss für die Jagdpachtperiode (2016-2024) gem. § 113 Salzburger Jagdgesetz 1993 (JG 93) geeignete Personen in entsprechender Anzahl bei der Jagdbehörde namhaft machen.
Dazu wird auch der Nachweis der Absolvierung eines Fortbildungskurses für Jagdschutzorgane gem. § 119 JG 93 verlangt. Vom Büro der Salzburger Jägerschaft wurden dazu bereits die Teilnahmebestätigungen den Jagdbehörden mitgeteilt. Wurde ein Fortbildungskurs oder die Jagdschutzdienstprüfung zwischen 2007 bis 2015 erfolgreich abgelegt, erfolgt eine umgehende Bestellung bzw. Vereidigung. Für jene Jagdschutzorgane die keinen Fortbildungskurs oder diesen zwischen 2004 bis 2006 absolviert haben, wird die Teilnahme an einem neuerlichen Fortbildungskurs umgehend verlangt.
Dazu wurden die fünf nachstehenden Termine für Jagdschutz-Fortbildungskurse im Jahr 2016 festgelegt, zu denen die betroffenen Jagdschutzorgane eingeladen werden.