Im Jagdhaus „Villa Maund“ in Schoppenau (Vorarlberg) fand von 13. bis 15. Oktober 2017 die von Klemens Jansen, MLaw (Lichtenstein/Schweiz) und Mag. Kathrin Bayer (Österreich) organisierte 1. Alpenländische Jagdrechtstagung statt.
Dr. Christian Schoiber (Landesjägermeister-Stv.) war als Vertreter der Salzburger Jägerschaft einer von knapp 30 Teilnehmer. Die Premiere dieser juristischen Tagung setzte sich vor allem mit jagdrechtlichen Fragen der DACH Länder und Lichtenstein auseinander. Unter dem Titel „Der moderne Jagdgesetzgeber: Was regelt er? Was soll er regeln? Wie soll er regeln?“ wurden acht Fachvorträgen vorgestellt und besprochen. In den Pausen blieb genügend Zeit für einen länderübergreifenden Austausch mit Diskussion. Die erfolgreiche Tagung wird künftig im Zwei-Jahres-Rhythmus stattfinden.
Das Thema Wolf wird in der Schweiz emotional diskutiert. Eine Kündigung der Berner Konvention stand schon im Raum, um dieses Großraubtier bejagen zu können. Soweit soll es nach einem aktuellen Gesetzesentwurf aber (noch) nicht kommen.
(Prof. Dr. Roland Norer und Christa Preisig, MLaw, beide Universität Luzern)
Ob die Jagd in Natura 2000-Gebieten erlaubt ist und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen, wird nicht immer einheitlich beantwortet. Regelungen sind – wie sehr oft – uneinheitlich und schwammig. Die europarechtlichen Grundlagen verbieten die Jagd in Natura 2000-Gebieten jedenfalls nicht.
(Mag. Freydis Burgstaller-Gradenegger)
Der Jäger ist mit zahlreichen rechtlichen Einschränkungen konfrontiert. Im Fall von Eigenjagden wird vom Gesetzgeber oft übersehen, dass sämtliche Regelungen immer nur unter Berücksichtigung der historischen Entwicklung und vor allem der Eigentumsfreiheit ergehen dürfen. Ein "moderner" Gesetzgeber muss hier eher zurückhaltend sein.
(Rechtsanwalt Dr. Maximilian Schaffgotsch)
Jede Jagdeinschränkung durch den Gesetzgeber – ob inhaltlich, zeitlich oder lokal – bedarf aufgrund ihres einschränkenden Charakters einer umfassenden Interessenabwägung. In dieser Interessenabwägung spielt die Definition des Jagdrechts (als Eigentümerrecht oder Staatsregal) eine bedeutende, aber nicht die einzige Rolle.
(Rechtsanwältin Mag. Kathrin Bayer)
Es ist das Streitthema schlechthin: eine immer stärkere Freizeitnutzung, die Wild beunruhigt und Jäger verärgert. Korrekte Beschilderungen im Wald und ein gegenseitiges Verständnis der Positionen sind erforderlich. Umfragen zeigen, dass naturschutzrechtliche Beschränkungen von den meisten Freizeitnutzern akzeptiert werden.
(Dr. Wolfgang Stock)
Warum Schalldämpfer trotz erwiesener Vorteile immer noch nicht flächendeckend zum Einsatz kommen, ist aus fachlicher Sicht nicht vollends nachvollziehbar. Für eine Umsetzung wären in Österreich sowohl die Landesgesetzgeber als auch der Bundesgesetzgeber (bzw die Vollziehung) gefordert.
(Univ.-Prof. Dr. Klaus Hackländer, Universität für Bodenkultur Wien)
Das Verbandsdisziplinarrecht ist wichtig und kann nach herrschender Judikatur neben weiteren Sanktionen (Strafrecht, Verwaltungsstrafrecht) herangezogen werden. Die in der Praxis wirkungsvollste Strafe ist in der Regel die Veröffentlichung einer Entscheidung in Jagdzeitschriften.
(Rechtsanwalt Dr. Stephan Moser)
Noch Ende des kommenden Jahres soll im Kanton Zürich über die Abschaffung der "Privatjagd" und Einführung einer Regiejagd – durchgeführt von staatlich bezahlten Wildhütern – abgestimmt werden. Viele Argumente sprechen gegen diese Initiative, es wird jedoch auf ehrliche und fachlich fundierte Aussagen ankommen.
(Rechtsanwalt und Notar Dr. Thomas Müller)